Geruchsbelästigung in der Wohnung
Hallo,ich habe folgende Probleme:1. In regelmäßigen Abständen Stinkt es in unsere Wohnung nach einer "Kläranlage"Der Geruch kommt aus den Abwasserrohren und ist teilweise so unerträglich das wir Selbst im Winter alle Fenster für Stunden aufmachen müssen um den Gestank wider los zu werden.
- Einer unsere Nachbarn scheint nicht der Sauberste zu sein und jedes mal wenn man das Haus betritt wird einem Schlecht weil es aus seiner Wohnung Nach Kiffen und Müll riecht. Sein Hund scheint dem Geruch nach auch in die Wohnung zu machen.Dazu kommt das er wohl eine Vorliebe für Alten Fisch zu haben scheint , denn 2-3 mal die Woche Stinkt das Ganze Haus nach Fisch selbst unsere Wohnung stinkt dann so danach das einem der Hunger vergeht.
Ich habe unserem Hausverwalter schon Bescheid gesagt doch dieser sagt er könne nichts dagegen machen.Jetzt meine Frage was kann ich dagegen unternehmen bzw wie kann ich meinen Vermieter dazu bringen sich dem Problem anzunehmen?
7 Antworten
Ok wegen der Kläranlage kannst du einen Teil der Miete einbehalten, weil das Geruchsbelästigung ist und der Vermieter etwas dagegen machen muss! Schreib ihm, dass du eine Mietminderung vornimmst, sollte er nicht binnen (ca) 4 Wochen etwas gegen die (ich nehme mal an) alten Abwasserrohre machen! Du kannst bis zu 80 % der Miete einbehalten. Ich rate dir aber mit 40-45 % anzufangen. Sollte er nichts unternehmen oder die Miete einfordern, geh zu einem Anwalt.
Im zweiten Punkt ist das sehr umstritten. Habt ihr schon mit ihm/ihr gesprochen? Hat der Vermieter etwas gesagt? (Sonst: sagt dem Vermieter dass er die schererein danach hat weil der Geruch sich so dermaßen penetrant in die Wände einfrisst, dass er die Wohnung nie wieder los wird!)
Ansonsten könnt ihr auch eine Geruchsbelästigungsklage an die Haustüre des Vermieters und des Mieters kleben!
Beweisen kann ich es nur duch Zeugen wie unseren Hausmeister oder Besucher die zu uns kommen. Was den besagten Nachbarn angeht haben wir ihn schon versucht darauf anzu sprechen, ohne erfolg. Dem Vermeiter sind da rechtlich die Hände gebunden da er sich ansonnsten an die Hausordung hält und auch die Miete immer rechtzeitig kommt. Bei den Abwasser geruch sagte mir der Hausmeister es würde an der Städtischen Kanalisation liegen weil die Stadt die nie reinigen lässt."Ka ob das Stimmt"
http://www.mieterbund.de/urteile_stichw_2012_10.html
Da gibt es im Netz noch ein Urteil darüber...Ich kann jetzt die Seite nicht kpl. verlinken, weil immer nur ein Link pro Posting reinkopiert werden kann "ra-kotz.de/klaeranlage" Denke, so wirst du das auch finden.lg
Eine Mietminderung ist grundsätzlich bei unangenehmen Gerüchen möglich. http://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Kategorie.Ger%C3%BCche-Geruchsbel%C3%A4stigung-Gestank.html
Es kommt immer auf den Einzelfall. In der geannten Liste findest Du verschiedene Urteile, z.B. auch ein Urteil, wo jemand gemindert hatte, weil aus den Lüftungsschächten immer wieder mal Zigarettenrauch kam. Das kommt Deinem Fall nahe.
Ansonsten gehst Du auch mal zu einem Anwalt.
Wohnt ihr ganz oben? Kann es sein, dass die Abwasserrohre nicht nach oben (durch das Dach) entlüftet werden? Wenn das der Fall ist oder die Entlüftung nach oben zu ist, kommt es dazu, dass es den Geruch vom Kanal in die Wohnung drückt. Z. B. wenn draussen starker Wind herrscht. So erlebte ich es schon. Dieser Teil der Abwasserinstallation sollte also mal geprüft werden.
Das dürfte schwierig werden, denn a) kann der Vermieter tatsächlich wenig machen, und b) hast Du ein Beweisproblem...
Derartige Geruchsbelästigung musst du nicht hinnehmen. Wichtig ist, dem Vermieter diesen Mangel (mitgenauer Schilderung) schriftlich per Einwurfeinschreiben anzuzeigen. Ab diesem Zeitpunkt darfst du die Miete angemessen mindern. Ich erachte bei diesem Umfang 10% der Bruttomiete für angemessen. Eine Fristsetzung mit Ersatzvornahme bei Verzug ist hier eher indiskutabel, da für dich kaum realisierbar.
Das ist schlicht Quatsch, angefangen damit, dass der Mieter für das Bestehen des Mangels überhaupt mal beweislastig ist. Viel Spaß beim Nachweis der Geruchsbelästigung. Und die Höhe der Minderung ist die Krönung des Blödsinns...
Selten so einen Schwachsinn hier gelesen...