Geblitzt mit 55 in zeitlich begrenzter 30 zone?
Kann man sagen man hat das Schild nicht gesehen, weil jemand dich geblendet hat?
13 Antworten
Sagen kannst Du alles.
Auch das der Weihnachtsmann Dich aufgefordert hat, ihn ganz schnell irgendwo hin zu fahren.
Problem - niemand wird Dir ohne entsprechende Beweise etwas glauben - egal was Du sagst.
Knanst du sagen, ob das glaubwürdig ist bleibt fraglich^^
Wenn du noch dazu in der Probezeit bist wirds auchnoch teuer, ansonstendürften das um die 110 Euro normalkosten fürs Blitzen + 1 Punkt sein.
Wenn du nichts sehen kannst, darfst du ÜBERHAUPT nicht weiter fahren. Du reitest dich damit also nur tiefer rein
Sagen kannst du es schon, aber du musst es auch beweisen.
Nein. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Du wusstest zwar nichts von dem Schild weil du geblendet wurdest, jedoch würdest du auch ärger bekommen selbst wenn jmd. Anders das Schild klauen würde.
Beweise es erstmal, dass dort kein Schild stand, wenn die Strafe Wochen später kommt und die temporäre Einschränkung längst abgebaut ist.
Eine Dreißigerzone ist offentsichtlich
Was ändert die Beweisbarkeit an der grundsätzlichen Fehlerhaftigkeit der obigen Aussage?
jedoch würdest du auch ärger bekommen selbst wenn jmd. Anders das Schild klauen würde.
Quatsch.
Wenn kein Schild steht dass auf eine abweichende Geschwindigkeit hinweist, gilt 50.
Wenn man glaubhaft macht, dass dort zu besagtem Zeitpunkt kein Schild stand fliegt das Dingen spätestens vor dem Richter raus, mit Kostennote an die Behörde.