Führerscheinprüfung nach Ablauf der 1-Jahres-Frist?
Die praktische Prüfung muss man ja spätestens ein Jahr nach Bestehen der Theorie machen. Wenn diese Frist abgelaufen ist, muss man dann nur die Prüfung wiederholen oder auch den theoretischen Unterricht? Oder sogar noch den Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs?
5 Antworten
Hallo,
leider sind die bisherigen vier Antworten entweder falsch oder gehen gar nicht auf die Frage ein !!!
Nach Abschluss der theoretischen Ausbildung ist diese zwei Jahre lang gültig.
Wenn du es nicht schaffst, die praktische Prüfung innerhalb eines Jahres nach der theoretischen Prüfung zu bestehen, muss
- ein neuer Führerscheinantrag gestellt werden,
- die theoretische Prüfung wiederholt werden.
Der Sehtest ist ebenfalls zwei Jahre gültig und der Erste-Hilfe-Kurs verfällt gar nicht.
Viele Grüße
Michael
Sorry, ich hätte natürlich auch die Rechtsgrundlage nennen sollen.
Du findest das in den Paragraphen 16 (Absatz 3) und 18 (Absatz 2) der Fahrerlaubnisverordnung (FeV):
- https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__16.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__18.html
Gruß Michael
Du hast ab dem Tag, wo der Vertrag unterzeichnet wird 1 Jahr Zeit, um die Theoretische Prüfung zu bestehen.
Nach bestehen der theoretischen Prüfung hast du 1 Jahr Zeit, um die praktische Prüfung zu bestehen.
Solltest du eine der Fristen nicht einhalten können, beginnt das volle Programm von vorne. Sonderfahrten, Theorieunterricht musst du dann wiederholen.
Eigentlich musst du alles wiederholen, bis auf den Erste-Hilfe-Kurs. Der Sehtest ist 2 Jahre gültig.
Nach Abschluss der theoretischen Ausbildung ist diese zwei Jahre lang gültig.
Erst danach "verfällt" sie.
Hier in diesem Fall muss "nur" ein neuer Führerscheinantrag gestellt und die theoretische Prüfung wiederholt werden.
Gruß Michael
Ok.....jetzt bin ich noch verwirrter als vorher. Was ist denn nun richtig?
Das wollte ich wissen, vielen Dank!
Die Theorie muss innerhalb eines Jahres nach Antragsbeginn erfolgreich bestanden werden.
Wenn so geschehen verlängert sich der Antrag um ein weiteres Jahr, in welchem dann die praktische Prüfung erfolgreich abgelegt werden muss.
Wenn man das ganze geschickt macht, kann man das ganze also (unnötig) auf zwei Jahre ausdehnen.
In der Regel muss alles wiederholt werden 😉
Das weiss ich ja, mir geht es darum ob man nach Ablauf der 1-Jahresfrist nach Bestehen der theoretischen Prüfung nochmal den ganzen Unterricht wiederholen muss oder nur die theoretische Prüfung.
Erste-Hilfe-Kurs, wenn du die Bescheinigung dafür hast, brauchst du den nicht machen.
Auf meinem Sehtest steht, das er 2 Jahre gültig ist.
Wurde die theoretische Prüfung bestanden, so muss in einem Zeitraum von einem Jahr die praktische Prüfung bestanden werden.
Nach Ablauf dieser Frist muss die theoretische, bzw. die praktische Ausbildung wiederholt werden.
Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt und die theoretische Prüfung wiederholt werden.
Und dann sind auch alle Stunden verfallen ohne Ausnahme .
So wie die theoretische Ausbildung noch NICHT verfällt, verfällt auch leider der Blödsinn nicht, den du hier verbreitest, obwohl du ganz sicher weißt, wie es richtig ist.
Michael
Alles klar, ich schätze DAS kann ich jetzt glauben :) Vielen Dank!