Führerschein in Italien machen, in Deutschland fahren erlaubt?
Zu den Details: Ich bin italienischer Staatsbürger und lebe seit meiner Geburt in Deutschland. Nun möchte ich den Führerschein in den kommenden Sommerferien in Italien machen, da ich vom Bürgeramt keine Fahrerlaubnis bekommen habe. (wegen versch. Gründe hat aber nichts mit Schwarzfahren, Alkohol oder Drogen zu tun) Ich dürfte ihn hier nur machen wenn ich ein mehrwöchiges Aufbauseminar absolvieren würde + mehrerer Einzelstunden beim Psychologen und anschließender Diagnose das ich charakterlich in der Lage sei ein Auto zu führen. Da mich das mehrere tausend Euro kosten würde und ich im Nachhinein immer noch keinen Lappen in den Händen halten würde, halte ich das für eine unverschämte Abzocke! Gerne würde ich diesen kostenintensiven Weg vermeiden und meinen Führerschein einfach in Italien machen. Sollte das ein Problem sein? Ich mein rein rechtlich? Der Führerschein gilt ja so oder so, sind ja schließlich in der EU. Ich habe verwandte die ebenfalls keinen deutschen Führerschein haben und trotzdem tagtäglich in Deutschland fahren. Frage mich nur ob man ihn mir dann nicht anerkennt oder dergleichen :/
Vielen lieben Dank schonmal für aufschlussreiche Antworten :)
8 Antworten
Hallo AgeControl
hier nun das Gesetz, dass das was die anderen User dir schon geschrieben haben auch stimmt:
§ 28 FeV :
Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, > 3.denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben,
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV28.htm
wenn du den § 28 FeV genauer durchliest kannst du weiter unten einen Verweis auf §20 FeV finden, und darin steht
(3) Unberührt bleibt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach § 11 Absatz 3 Nummer 9.
Wenn die die Voraussetzungen sind und diese mit einem in Italien gemachten Führerschein umgangen werden sollen, dann ist dieser italienische Führerschein bei der nächsten Kontrolle weg und das Weitere wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet und bestraft.
Die Verwandten hatten aber wahrscheinlich nicht die Verweigerungsgründe welche hier gegen Sie vorliegen. Diese sind mit einem italienischen Führerschein nicht aus der Welt geschafft.
Ihnen ist in Deutschland zunächst die Zuverlässigkeit aberkannt !
Hallo Age!
Grundsätzlich ist der Erwerb deines Führerscheines in Italien möglich. Allerdings wird dir von den italienischen Behörden auch nur ein Führerschein ausgestellt, wenn dein Wohnsitz in Italien ist. Ist er das nicht, kannst du dort auch keinen Führerschein beantragen. So ist die Regelung für alle europäischen Länder. Eine Ausnahme dieser Regelung ist, dass dein Aufenthalt in Italien ausschließlich zu dem Zweck diente den Führerschein zu machen, eine Schule, oder Hochschule zu besuchen. In diesem Fall muss dein Führerschein in Deutschland wieder umgeschrieben werden und du würdest vor den gleichen Problemen stehen. Ein sogenannter Führerscheintourismus ist seit 2009 nicht mehr möglich.
Sollte der Grund für das Aufbauseminar eine sogenannte MPU Maßnahme sein (was du ja glaube ich andeutest), hättest du zusätzlich noch das Problem, dass dein italienischer Führerschein sofort eingezogen werden würde, solltest du angehalten werden. Weitere Auskünfte zu diesem Thema erteilt dir der TÜV in deiner Stadt oder im Internet zum Beispiel unter www.tuev-nord.de
Ich hoffe, dass ich dir mit dieser Antwort weiterhelfen kann. Viele Grüße, SIMMM.
Sollte der Grund für das Aufbauseminar eine sogenannte MPU Maßnahme sein
ein Aufbauseminar wird NIEMALS wegen einer MPU-Maßnahme angeordnet!!
Um in Italien den Fuehrerschein machen zu koennen, der dann auch in Deutschland gueltig ist, darf natuerlich erst mal keine Sperre vorliegen und keine MPU-Auflage vorhanden sein .... und du musst mindestens 185 Tage in Italien mit dortigem Wohnsitz leben (nicht nur gemeldet sein). Das ist eine EU-Vorgabe.
du musst mindest ein halbes jahr in italien leben sonst kannst den dort nicht machen.unberührt davon bleibt was in D gegen dich vorliegt,kann dir passieren wenn du in hast das er in D nicht gilt oder dir gleich wieder abgenommen wird