Führerschein im anderen Bundesland machen
hallo, ich lebe in BW aber habe verwandte in Sachsen, wo ich gerne meinen Führerschein machen würde, da es dort wesendlich günstiger ist. Sie würden mich für ca 1,5 monate aufnehmen... der Fahrschullehrer meinte, dass das alles kein Problem ist, bei internet recherchen fand ich verschiedene information darüber. Die einen meinten est geht, die anderen meinten nein... Hat jemand erfahrung damit gemacht, und weiß bescheid? was ist wenn ich durchfalle? Mit wie viel exra zeit muss ich dann noch rechnen? Was haltet ihr von der idee? Ich würde dabei wirklich so um die 1000 euro sparen.
7 Antworten
Wenn Du Deinen ständigen Wohnsitz irgendwo in Deutschland hast, kannst Du den Führerschein auch im gesamten Bundesgebiet mach, unabhängig von den Bundesländern. Von dieser Praxis leben ja beispielsweise die Ferienfahrschulen.
Ja und? Da meldest du dich eben für 2 Monate um!
Natürlich geht das. Der Führerschein ist einheitlich. Du machst den deutschen Führerschein und nicht einen Schein eines Bundeslandes!
Das stimmt aber nicht. Siehe §17 Abs.3 FeV
Theorie und Praxis kannst Du an jeder Fahrschule in Deutschland machen.
Die Prüfung muss aber am Wohnort erfolgen und kann nur in Ausnahmefällen anders genehmigt werden.
§17 Abs.3 Fahrerlaubnisverordnung:
Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahegelegenen Prüfort abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, daß der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt.
Die Erlaubnis den Führerschein zu machen brauchst du von der für deinen Wohnort zuständigen Führerscheinstelle. Wenn die Kosten für Unterkunft usw. die Ersparnis nicht auffressen sollte es gehen.
Wenn du es ganz genau wissen wilst, ruf einfach mal beim TÜV an.
lese mal hier, § 17 (3) da steht was von wegen ich darf die praktisch nur da machen, wo ich lebe. http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=17#17