Fremder hat am Schalter von meinem Konto Geld abgehoben -wie ist die Rechtslage?
Hallo ihr Lieben,
Ich war heute bei meiner Bank um mein Konto aufzulösen, da ich dieses Konto seit langem nicht mehr nutze.
Hierbei fiel mir der geringe Kontostand auf und ich muss zugeben : da ich mein Hauptkonto wo anders habe und über das o.g. Konto nichts läuft, habe ich die Auszüge ewig nicht mehr geholt.
Ich könnte mir in den.....beissen!
Im Oktober letzten Jahres wurden in einer Zweigstelle, in der ich noch nie war, am Schalter 500 Euro ausbezahlt.
Die Quittung durfte ich sehen. Eine mir völlig unbekannte Unterschrift, sieht komplett anders aus wie meine. Neben dem Mitarbeiter Stempel steht sogar "pb"...
Das ganze muss jetzt " geprüft" werden und auf die Frage , ob ich mein Geld wieder sehen kann bekam ich keine eindeutige Antwort, nur dass ich es ( leider wahr) sehr spät reklamiere und dass jetzt nachgeforscht wird. Sämtliche Karten und alten Auszüge liegen daheim in einer Schublade..
Kennt sich jm mit solchen Fällen aus ?
Liebe Grüße
3 Antworten
Hi, ich habe langjährig in einer Filiale gearbeitet. Ich denke die Chancen sehen sehr gut dass du dein Geld anstandslos wieder kriegst, das ganze muss halt nur noch zur Revision und die befragen die Filiale ob sie sich daran erinnern und prüfen welcher Mitarbeiter damals die Auszahlung vorgenommen hat (immerhin ist die Person auch zur ordentlichen Legitimation verpflichtet"
Da es sich um nur 500 € handelt wird die Bank keine große Gegenwehr einnehmen ;) Wird aber trotzdem etwas dauern bis du Rückmeldung kriegst.
Eine Sache kommt mir noch.. Wie sieht es mit dem Rechnungsabschluss , v.a. zum Jahresende aus ?
Normalerweise bin ich ja als Kunde in der Prüfpflicht - d.h. wenn ich nicht innerhalb einer gewissen Frist Einspruch erhebe, habe ich Pech gehabt und mein Geld ist weg?!
Es ist ja immerhin schon 10 Monate her und ein Jahresabschluss liegt auch dazwischen. Kann es sein, dass sich die Bank auf sowas beruht ?
Selbst wenn es nicht auf dem Beleg steht - an jedem Kassenterminal muss sich die Person mit persönlicher Kennung anmelden ;) Spätestens so ist es nachvollziehbar
das war wirklich ein immenser Fehler der Bank, dafür kannst Du nichts. Wenn schon die Unterschrift nicht stimmt und verglichen wird, kannst Du nichts dafür.
Wenn du es nicht warst, der das Geld abgeholt hat, und dieses sogar mit der Unterschrift Schwarz auf Weiß belegt ist, dann ist die Bank in der Haftung.
Der kleine Bankangestellte am Tresen kann und darf dir keine Zusicherungen geben. Der Fall kommt erst in die Rechtsabteilung.
Wenn du also niemandem eine Vollmacht erteilt hast, darfst du damit rechnen dein Geld wiederzubekommen.
Hallo Landregen,
Danke für deine schnelle Antwort!
Vollmacht hat sogar jm, meine Mutter. Aber auch die hat eine komplett andere Unterschrift und geht nur in die Filiale in die ich auch gehe. Und an mein Konto geht sie nicht. Habe sie vorhin mit zur Bank geschleppt, um das vor Ort zu beweisen .
Dann ist doch alles klar. Also: Nicht aufregen - abwarten ;-)
Ich wil nicht unbedingt Misstrauen erregen - aber vielleicht lohnt es sich, sich Gedanken zu machen, wer aus deinem Freundes- und Verwandtenkreis wusste, dass dieses Konto existiert und nicht genutzt wird... ? Ist doch merkwürdig...
Hm... Also eigentlich wissen das nur meine "Kindheitsfreunde" und mein enger Familienkreis- aber die leben alle, bis auf die Familie ,woanders und kennen meine Unterschrift. Denen vertraue ich allen. Aber berechtigt ist deine Anmerkung schon! Soll alles schon mal passiert sein..
Ich vermute eher eine Verwechslung- habe leider einen Allerweltsnamen, den es sicherlich mindestens. 10 mal in meinem Dorf gibt. :D
Das ist ein guter Grund!
Davon würde ich dann auch ausgehen. Tut mir leid für meine Idee...
Ach was, das muss dir nicht Leid tun ! Habe es nicht blöd aufgefasst :) bin dankbar für jede Antwort!
Wenn ein Fremder von deinem Konto am Schalter Geld abgehoben hat, muss er ja deine Unterschrift gefälscht haben. Dann kannst du die Bank haftbar machen.
Hallo Kirschkerze!
Vielen lieben Dank für die Antwort ! Das tut gut , das von jm . vom Fach zu hören !
Dann halte ich jetzt mal die Füße still bis nächste Woche!
Gut ist, dass auf dem Auszahlungsbeleg der Name und die Unterschrift des Mitarbeiters stehen, dies vereinfacht hoffentlich das Prozedere.
Danke nochmal! :)