Frauen müssen keinen Eintritt zahlen Männer schon....Anti-Diskriminierungsgesetz?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Diese Handhabung fällt nicht unter das AGG. Sie gilt vielmehr als sozial erwünscht und ist Bestandteil eines funktionierenden wirtschaftlichen Wettbewerbs.

(Bundestags-Drucksache 329/06, S. 47.).

Es gibt kein Gesetz, das es Clubbesitzern verbietet, solche Aktionen zu starten. Da hilft auch das Grundgesetz nicht weiter, weil dieses unmittelbar nur für die Beziehung zwischen Staat und Bürger/Mensch gilt.

HoneyForMoney 
Beitragsersteller
 15.12.2009, 13:35

naja aber das Grundgesetz zieht doch auch wenn ich z.B. irgendwo arbeitnehmer bin und nicht beim staat beschäftigt bin

Ruedi  26.02.2010, 01:50
@HoneyForMoney

Nicht unmittelbar. Aber die Arbeitsgesetze dürfen dem Grundgesetz nicht widersprechen oder zumindest entsprechend dem Sinne des Grundgesetzes ausgelegt werden.

wenn man sich auf die gesetze beruft dürfte es nicht legal sein "(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

ich mach mich ja auch strafbar wenn ich als arbeitgeber eine stellenbeschriebung mache zB Suche sekretärIN und ich allen männern eine absage gebe weil man ja nach frauen gesucht habe und männer daher benachteiligt sind das selbe kann man auhc auf einen club sagen andererseits hat der club betreiber das hausrecht und kann dir auch einfach so hausverbot geben solange du nicht bezahlst er darf in seinen club lassen wen er mag

Meiner Meinung nach sind solche Regelungen gesetzeswidrig.

Artikel 3 GrundGesetz

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

das sind aber ganz spezielle "Clubs", es kommt ja auch drauf an, wer dort was will, Männer wollen glotzen oder rummachen - dafür müssen sie halt in die Taschen greifen (und erst mal Geld zücken...) ;-)

HoneyForMoney 
Beitragsersteller
 11.12.2009, 15:49

nee also bei uns gibts des zu haufenweis das wir mädels for free reinkommen und die jungs ihre 10 euro blechen dürfen