Flugzeug abschießen oder nicht (Eure Meinung)?

7 Antworten

Einen einzelnen Terroristen an Bord kann man theoretisch leicht überwältigen, vielleicht wird er einen Menschen umbringen, ehe er überwältigt wird, schlimmstenfalls den Kapitän, aber der Copilot bleibt am Leben, denn wenn alle oder viele Passagiere mitmachen, ist ein einzelner Terrorist theoretisch leicht überwältigt. Den Fehler, als Einzelgänger jemanden umzubringen, wird er jedoch nicht machen, da er in diesem Moment am ungeschütztesten ist (relativ) und am leichtesten überwältigt werden kann.

Schwieriger wird es mit mehreren Terroristen, was eher wahrscheinlich ist.

Ein Fußballstadion lässt sich kontrolliert evakuieren, ehe das Flugzeug eintrifft, wenn scheinbar noch Zeit genug ist, einen Flieger loszuschicken, um das Flugzeug abzuschießen.

Abschießen. 

Beim Weltjugendtag in Krakow waren auch an manchen Stellen Flugverbotszonen eingerichtet worden, und im Radio wurde noch von einem Pulkownik der Luftwaffe, Leutnant ist das glaube ich in DE, im Interview gesagt, dass Flugzeuge, die in diese Zonen reinfliegen, abgestoßen werden.

Die Frage hat doch schon einen Bart - und wurde selbst hier schon 152x gestellt. 

Außerdem kommt heute um 20:15 die Sendung/der Film über eine fiktive Gerichtsverhandlung zu genau diesem Thema. Da hörst und siehst Du ja, wie Zuschauer - und vielleicht auch ein paar GF-User - entscheiden. 

Das Bundesverfassungsgericht hatte aber doch 2006 entschieden, so dass es eigentlich überhaupt keine Wahl mehr gibt, egal, was wir oder Zuschauer sagen oder entscheiden. 

"Die Antworten der Karlsruher Richter ließen nichts an Klarheit fehlen. Die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde lässt es nicht zu, dass mit dem Abschuss eines gekidnappten Flugzeugs das Leben Unschuldiger geopfert wird. Würde ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer Menschen benutzt, würden sie verdinglicht und zugleich entrechtlicht, heißt es in dem gestrigen Urteil. 

Auffassungen, Entführer würden die Menschen als Waffe benutzen, brächten unverhohlen zum Ausdruck, dass die Opfer nicht mehr als Menschen wahrgenommen würden. "Indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den Opfern ... der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt", kritisieren die Karlsruher Richter. 

Eine solche Einstellung aber widerspreche dem Grundgesetz, dass dem Menschenleben absoluten Vorrang einräumt. Daran werde auch eine Grundgesetzänderung nichts ändern, so das Gericht." 

(Kommentar aus der „Berliner Zeitung" vom 16.02.2006) 

Kommt da Deine Frage nicht ein wenig spät? Hier kannst Du es genau nachlesen: 

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 11/2006 vom 15. Februar 2006 - Zum Urteil vom 15. Februar 2006 – 1 BvR 357/05 –

Kommt drauf wo es lang fliegt ob in einer dicht besiedelten Stadt zbs New York oder ehr leicht besiedelt.