Finger gebrochen anzeige Schmerzensgeld

5 Antworten

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Das Strafrecht schließt Schmerzensgeld nicht aus.

Zum einen gibt es das Adhäsionsverfahren, welches erlaubt, zivilrechtliche Schmerzensgeld-Ansprüche auch im Strafverfahren geltend zu machen. Hierbei ist jedoch anwaltlicher Beistand ratsam, da Strafrichter in der Regel äußerst zivilrechtsscheu sind.

Zum anderen könnte das Strafverfahren eingestellt werden unter der Auflage, dass der Beschuldigte zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung erbringt.

Im übrigen veranlasst ein Strafverfahren des öfteren den Beschuldigten zu einem sog. freiwilligen Täter-Opfer-Ausgleich, weil dieser sich strafmildernd auswirkt.

In jedem Fall solltest du jedoch über eine baldige Strafanzeige nachdenken, da die Antragsfrist bei einfacher Körperverletzung nur 3 Monate nach (Kenntnis) der Tat beträgt.

Nichts desto trotz steht dir auch der Weg zu den Zivilgerichten frei, da musst du aber tatsächlich Gerichtskosten etc als Kläger vorschießen. Ob das sinnvoll ist, hängt von sehr vielen Faktoren ab: Grad des Mitverschuldens, Beweisbarkeit des schädigenden Verhaltens der Mitschülerin, Höhe des zu erwartenden Schmerzensgelds, etc. Leider hat hier ein möglicherweise vorausgegangenes Strafverfahren nur eine gewisse Indizwirkung, das heißt, die Beweisfragen werden neu vom Zivilrichter bewertet.

Wenn du oder deine Eltern eine Rechtsschutzversicherung haben, bei der du mitversichert bist, dann ruf da am besten morgen mal an. Ohne Schilderung des genauen Hergangs lässt sich nichts zur Beweisbarkeit und damit zu möglichen Erfolgsaussichten einer Klage etwas sagen.

Kann man, ja.

Aber eine Anzeige hilft da nicht weiter, denn bei einer Strafanzeige kümmert man sich nicht um Wiedergutmachung, da geht es nur um die Strafe, um nichts sonst.

Wenn Du einen Schaden hast oder Wiedergutmachung beanspruchst, musst Du das zivilrechtlich durchsetzen, also mahnen, gegebenen Falls Klage einreichen.

Gewinnst Du das, hast Du Anspruch, den Du ach noch selbst durchsetzen musst, ggfs. mit einem Gerichtsvollzieher.

Und ist dort nichts zu holen, bekommst Du auch nichts.

Gerichtskosten, Volstreckungskosten musst zunächst Du vorstrecken und bezahlen, sollte die Tante kein Geld haben (und nein, die Eltern müssen nicht zahlen), dann auch noch Deinen eigenen Anwalt.

Das alles ist nicht billig und bekommst Du kein Geld, hast Du auch noch das bezahlt.

Zur Beurteilung muss man die ganze Geschichte kennen. Das Ganze ist doch bestimmt nicht grundlos passiert. Aber meist sind solche Forderungen nicht von großer Aussicht gekrönt. Du kannst es natürlich fordern. Aber wenn die andere Seite nicht zahlt, musst Du den Klageweg bestreiten.

Ich hatte in meiner Schulzeit einen ähnlichen Fall. Ein Mitschüler hatte mir beim Hinsetzen den Stuhl weggezogen und ich bin auf den Boden geknallt und habe mir den 5. Lendenwirbel gebrochen. Ein alter Schülerstreich, der leider böse ins Auge gegangen ist. Auf mein "Schmerzensgeld" warte ich heute noch. Seitdem sind über 20 Jahre ins Land gegangen. Der Mitschüler meinte damals, es wäre ein "Versehen" gewesen und er wäre unabsichtlich an den Stuhl gestoßen.

Da ich die Mutwilligkeit nicht beweisen konnte, blieb ich auf meiner Forderung sitzen. Dabei war der Junge durchaus für solche Böswilligkeiten bekannt.

Und das fällt Dir nach 6 Wochen erst ein ???

simonpocketbike 
Beitragsersteller
 21.01.2014, 17:25

Nicht gut? :/

Verlangen kannst Du viel. Mit dem bekommen sieht es dann schon anders aus.

simonpocketbike 
Beitragsersteller
 21.01.2014, 17:26

Meine freunde meinten das ich 1000euro bekommen würde stimmt das

fastlink  21.01.2014, 17:28
@simonpocketbike

Wenn die Tante 1000 Euro hat und Du gewinnst, dann ja. Wenn sie nichts hat, bekommst Du auch nichts.

Wo nichts ist kann man auch nichts holen.

So einfach ist das.

simonpocketbike 
Beitragsersteller
 21.01.2014, 17:30
@fastlink

okay und die versicherung von der

Limearts  21.01.2014, 17:33
@simonpocketbike

Versicherungen zahlen nicht bei vorsätzlichen Taten, oder bei 'Unfällen' in denen ein hohes Maß an Eigenverschulden vorliegt.

fastlink  21.01.2014, 17:33
@simonpocketbike

Da sie das mit Absicht gemacht hat, springt auch die Versicherung nicht ein. Die zahlt nur bei Unfallschäden, nicht bei Mutwilligkeit.