Familien Krankenversicherung, wird meine bg Unfallrente angerechnet?

2 Antworten

Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind keine Einkommensart nach § 16 SGB IV, nach dem sich die Berechnung des Gesamteinkommens für die Einkommensgrenzen der Familienversicherung berechnen.

In das Gesamteinkommen werden alle Einkommensarten eingerechnet, die nach dem § 16 SGB IV vom § 2 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz erfasst sind, und Unfallrenten gehören nicht dazu.

Die Anrechnung der Unfallrente durch deine Krankenkasse, welche das Erlöschen der Familienversicherung zur Folge hätte, ist zwar keine Ausnahme, aber sachlich falsch.

Als Überzeugungshilfe für deine KK hilft vielleichtg die Definition zum Gesamteinkommen des VDEK (Dachverband der Ersatzkassen), auf Seite 33 steht klipp und klar das UV-Renten nicht zu berücksichtigen sind:

https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/familienversicherung/_jcr_content/par/download/file.res/gr_gesamteinkommen.pdf

Du hast den Vertrag vorliegen....ruf bei der Krankenversicherung an....!