Falsche Kilometerangabe?
Hi ihr Lieben, wenn man eine falsche Kilometerangabe der Versicherung mitteilt. Zb ich gab an jährlich 9000 km zu fahren bin aber dann 50 000 gefahren verhängen die einem eine Vertragsstrafe und wenn ja wie hoch ist die? Ich bin bei der devk. Hab gelesen das die devk auf Vertragsstrafe verzichtet.
9 Antworten
Frage einfach Deinen Berater, für den ist das doch Alltag.
Und wenn in Deinen Vereinbarungen steht, die machen so etwas nicht, dann machen die so etwas auch nicht.
Es gibt genug andere, die so etwas nötig haben und 2.500 EUR und mehr abverlangen.
Du kanns eines schriftliche Darlegung eines Missverständnisses einreichen, dass die Angabe du mit den falschen Daten vertauscht hast. Und schreib/frag, ob sie nicht von einer Vertragsstrafe absehen könnten.
Ja, von Vertragsstrafe steht da nichts, aber lies mal unter Punkt L2 und L4 nach. Die DEVK erhebt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres den Mehrbeitrag.
Nun kann es sehr wohl sein, daß wer einen neuen Arbeitsplatz findet, welcher 100km weit weg ist. Da denkt man natürlich nicht an die 9000 Km Grenze seiner Versicherung. Und fährt halt viel mehr als vereinbart.
Das ist durchaus in der Vorsorge drin. Man muß seine Versicherung nicht ständig nerven mit Kilometerständen, man darf es. Außer es erfolgt eine Anfrage in der Beitragsrechnung nach eventuellen Veränderungen.
Heißt, wenn du jährlich zahlst, wirst du 1 mal im Jahr nach sich verändernden Umständen gefragt. Dann mußt du die hohe Fahrleistung angeben. Und ab dann zahlst du auch mehr Beitrag.
Strafe wirst nicht bekommen, allerdings hast du im Schadensfall Probleme, da der Km Stand immer abgelesen wird und dein Anfags Km Stand bekannt ist! Musst ja bei Ver. Beginn angeben! Sehr Risikoreich!!!
Wenn sie die Kilometer prüfen wirst du hochgestuft und musst nachzahlen. Und dann ab sofort einen höheren Beitrag bezahlen