Fahranfänger mitversichern - Sonderkündigungsrecht?
Hallo zusammen, ich möchte meinen Sohn, der 18 wird, als Fahrer mit eintragen lassen. Meine jetzige Versicherung wird hier um über das doppelte teurer, wie andere Versicherungen bei gleicher Leistung. Meine Frage ist, ob ich hier ein Sonderkündigungsrecht habe? Schon mal Danke für Eure Antworten.
5 Antworten
Nein, da Du selbst ja den Vertrag änderst und nicht die Versicherung
Also im November normal wechseln oder Sohnemann nicht ans Steuer lassen - gibt schon objektive Gründe für hohe Versicherungsbeiträge
Nein, natürlich nicht.
Nein, warum solltest Du ein Sonderkündigungsrecht haben? Dein Fahrzeug IST ordnungsgemäß versichert! Möchtest Du (auf eigenem Wunsch !) eine Erweiterung des Versicherungsschutzes haben, macht Dir die Versicherung ein Angebot. Entweder nimmst Du dieses an - oder eben nicht! Das hat aber nichts mit dem bereits ordnungsgemäß bestehenden Versicherungsvertrag zu tun!
Dann hat er ja begleitendes Fahren praktiziert und da nimmt der Marktführer bei mir rd. 100 EUROnen Zuschlag. Setze Deinen Versicherungsfuzzi auf den Topf und drohe mit Kündigung oder so und viel Glück, denn Deine jetzige Versicherung ist/war ja der Hit, oder?
und was soll dies bringen ?
Der Versicherungsfuzzi lacht sich ins Fäustchen und denkt - zum nächsten 01.01. bin ich diesen Menschen los.
Ah ja, danke. Wäre folgende Möglichkeit denkbar: Ich kündige meine Versicherung, da Sohnemann das Auto erhält. Er schließt eine neue ab und ich trete ihm meine SF ab? Geht das?
Das bringt nichts, denn dein Sohn kann nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie er aufgrund seines Führerscheines "erfahren" kann... also im Prinzip gar keine, da er ja erst den Führerschein gemacht hat.
Möglich wäre ein Fahrzeughalterwechsel auf den Sohn, dann hättest du Anspruch auf einen Versichererwechsel; jedoch bekommst du einen Zuschlag, da Fzg-Halter und Versich.nehmer nicht mehr identisch sind! Da dürfte aber die Beitragsreduzierung durch den Versichererwechsel bei weitem höher ausfallen!?!