Fackelwanderung im Wald? Ist das erlaubt?
Wir wollen zum Teenager-Geburtstag eine Nachtwanderung mit Fackeln machen (nur ca. 5 Leute). Nun kam die Frage auf, ob das überhaupt erlaubt ist. Es wird ja in dem Sinne kein Feuer direkt im Wald angezündet. (Wir nehmen mal an, daß keine Waldbrandstufe herrscht.) Hat jemand Ahnung dazu? Bitte Rat! Danke
15 Antworten
Feuer (Lagerfeuer, Grillfeuer, Kocher ...) und offenes Licht (Kerzen, Gaslaternen, Fackeln ...) sind im Abstand von 100 Metern zum Wald verboten. Außerdem ist Rauchen vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten, in manchen Bundesländern sogar ganzjährig.
Fackeln im Sommer im Wald sind auf jeden Fall verboten.
Ein Link pro Beitrag ist ein bischen wenig, darum gibts die am Ende per NoPaste-Link.
Nur anzunehmen dass keine Waldbrandstufe herrscht reicht definitiv nicht aus. Aktuelle Informationen dazu gibt es bei der örtlichen Feuerwehr oder beim DWD unter [1].
Was generell die Verwendung von offenem Feuer im Wald angeht empfehle ixh die Lektüre des Bundeswaldgesetzes [2] oder des Landeswaldgesetzes Deines Bundeslandes [3]
So, und hier der Link zu den Links: http://nopaste.info/c3bf4fdcc9.html
Was sind das den für fakeln?Und wollt ihr durch einen trockenen wald gehen? Wollt ihr querfeldein oder über einen richtigen waldweg laufen? Stell dir diese Fragen und denk daran das bei grßenfakeln schnell mal was schief laufen kann^^ Aber generell ist die beste antwort wie schon geschrieben, beim forstamt nachzu fragen obwohl die antwort absehbar ist ;)
Das Waldgesetz Rheinland Pfalz sagt hierzu: § 24 Waldbrandschutz (1) Alle sind verpflichtet, bei der Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden mitzuwirken und Anordnungen des Forstamtes zu befolgen. (2) Im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald darf nur mit Genehmigung des Forstamtes Feuer angezündet und unterhalten oder offenes Licht gebraucht werden.
Fackeln sind offenes Licht. Ich weiß nicht, wo Du wohnst, aber es ist tatsächlich besser, beim Forstamt nachzufragen oder die Fackelwanderung auf offenem Feld durchzuführen.
Viel Spaß bei der Party!!
Den zuständigen Förster oder Forstamt fragen. Abhängig von der aktuellen Waldbrandstufe und den dadurch geregelten Umgang mit "offenem Feuer" ist das sicherlich durchführbar. Aber unbedingt den Förster/Forstamt davon vorher in Kenntnis setzen bzw. die Sache beantragen.