Ex Freundin hat ohne meine zustimmung Kreditkarte "ausgeliehen"

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast gegen Deine Ex auf jeden Fall einen zivilrechtlichen Erstattungs- und Schadenersatzanspruch (§§ 812, 823 BGB).

Evtl. kannst Du ihr auch noch strafrechtliche Probleme machen, davon hast Du jedoch nicht viel (außer vielleicht der Genugtuung). Für Dich wird es das Wichtigste sein, wieder an Dein Geld zu kommen.

Wenn es deine Karte war, dann durfte sie von keinem Händler akzeptiert werden. Dann kannst du alles zurückbuchen lassen.
Hat sie im Internet gekauft, dann haftest du innerhalb eines gewissen Rahmens, der aber viel niedriger als 2300€ liegt (ich glaube sogar nur bei 100€). Der Rest wird auch erstattet. Du musst aber Anzeiuge erstatten bzw dem Kartenunternehmen gegenüber erklären, dass die Karte gestohlen war. Bei Internetbestellungen läßt sich ja auch nachvollziehen, an wen geliefert wurde (eine weibliche Person).
Setze dich ganz schnell mal mit dem Kreditkartenunternehmen in Verbindung.

du erstattest am besten eine anzeige.

der händler darf dann erklären wie die karte akzeptieren konnte. ich gehe mal davon aus das die gute dame kein schreiben hatte in der du erklärst das sie die karte benutzen darf.

Du erklaerst gegenueber der Kreditkartenabrechnungsstelle, dass du die betreffenden Einkaeufe nicht getaetigt hast und bittest um Nachweis des angeblich von dir erteilten Zahlungsauftrages (beim Einsatz von Kreditkarten im stationaeren handel ist das i.d.R. eine Kopie des von dir unterschriebenen Zahlungsbelegs).

Die Kreditkartengesellschaft wird den Vorgang dann pruefen und den betreffenden Betrag wahrscheinlich erst einmal wieder vorlaeufig gutschreiben. Wahrscheinlich wird sie deine Karte auch zur Vermeidung weiteren Missbrauchs sperren und dir eine neue ausstellen.

Wurden die Einkaeufe denn in der Naehe deines/ihres Wohnortes getaetigt? Gerade Schmuckeinkaeufe sind bei Dieben von Kreditkartendaten sehr beliebt, erfolgen dann aber meist irgendwo in einem weit entfernten Land.

Foto von ihr schnappen und ab damit in diese Läden, wenn du herausfinden kannst, in welchen Stores genau die Karte zum Einsatz kam. Wird sie klar identifiziert, hat sie sich strafbar gemacht und kann angezeigt werden.