Ex - Freundin im 7ten Monat schwanger - was tun?

10 Antworten

Es spricht für Dich, dass Du Dich um das Kind kümmern willst, falls es Deines ist. Das wollte ich natürlich auch erst wissen. Leider hast Du zurzeit überhaupt keine Rechte. Die Mutter allein entscheidet, ob sie das Baby behalten will oder nicht. Erst wenn es auf der Welt ist und sie Dich als Vater angibt und Du die Vaterschaft anerkennst hast Du Rechte. Besprich das am besten mit einem Anwalt, der kann Dir alles genau erklären. Alles Gute

Bei der Verhütung haben Sie wahrscheinlich schon Ihre Verantwortung übernommen, oder?

Oder haben Sie da auch im Nachhinein Überlegungen angestellt wie Sie das regeln wollen?

Nein, die Tatsache, daß Deine Ex-Freundin Dich belogen hat, ändert nichts an der Rechtslage. Da hast Du einfach mal Pech gehabt.

Allerdings - wenn Sie einmal gelogen hat, kann sie auch ein zweites Mal gelogen haben. Du schreibst ja selbst, daß Ihr bezüglich Verhütung alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen habt. Es ist also nicht auszuschließen, daß sie Dich auch bezüglich der vermuteten Vaterschaft belogen hat. Bevor Du also irgendeinen Pfennig zahlst, solltest Du die Vaterschaft verbindlich feststellen lassen.

Und wenn sich dann herausstellt, daß Du tatsächlich der leibliche Vater bist, solltest Du es Dir auf keinen Fall bieten lassen, daß Dir das Umgangsrecht verweigert wird. Einerseits hat sich die Rechtslage dazu aufgrund eines Urteils des Europ. Gerichtshofes für Menschenrechte gerade entscheidend verbessert. Andererseits ist der Kontakt zum leiblichen(!) Vater für die Entwicklung des Kindes von ganz wesentlicher Bedeutung.

Hallo Mofire,

zuerst einmal möchte ich dir sagen das die Äußerung "ich wurde bei der Entscheidung ob Abtreibung oder nicht übergangen" auf Frauen arrogant und anmaßend wirkt. Die Entscheidung ob du Vater werden möchtest oder nicht musst du im Vorfeld treffen indem du entweder keinen Sex hast oder dafür sorgst das du richtig verhütest. UNd damit meine ich wirklich das DU verhütest und dich nicht darauf verlässt das eine Frau die Pille nimmt o.Ä. wenn eine Schwangerschaft erstmal besteht hast du kein Recht mehr mit zu entscheiden ob das Kind ausgetragen word oder nicht, denn es ist nicht dein Körper in dem es wächst. Diese Entscheidung trifft alleine die schwangere Frau. Ich verstehe deinen Ärger und das du dich übergangen fühlst, aber du bist aufgeklärt und wusstest was passieren kann wenn du mit einer Frau schläfst. Ich rate dir zu warten bis das Kind auf der Welt ist. Entweder sie stimmt einem Vaterschaftstest zu oder du musst ihn gerichtlich erwirken. Da die Mutter sicher von dir Kindesunterhalt und eventuell auch für sich Betreuungsunterhalt haben möchte gehe ich aber davon aus das sie einem freiwilligen Vaterschaftstest zustimmen wird. Was meine Vorredner schreiben ist falsch. Wenn du der Vater bist hast du sehr wohl Rechte. Du hast ab dem Tag der Geburt das volle Umgangsrecht. Das heisst das du dein Kind sehen darfst. Wie, wann, wo und wie oft musst du mit der Mutter aus machen. Wenn sie es nicht erlaubt oder ihr euch nicht über die Dauer, den Ort etc. einigen könnt, kannst du dein Umgangsrecht bei einem Familiengericht einklagen. Dann entscheidet ein Richter wann, wo, wie oft und wie lange du dein Kind sehen darfst, ob du es mit zu dir nehmen darfst usw. Du hast außerdem die Möglichkeit das geteilte Sorgerecht für dein Kind zu erhalten. In den allermeistenFällen bekommen die Väter es. Wenn die Mutter es dir nach der Geburt nicht freiwillig gibt kannst du auch Dies einklagen und hast sehr gute Chancen wenn du ein normales Leben führst. Das heisst kein Alkoholiker bist oder Drogen nimmst o.Ä. Ab Februar 2013 wird es sogar eventuell ein Gesetz geben das nicht verheiratete Väter automatisch das geteilte Sorgerecht bekommen, das ist aber bis jetzt noch ein Gesetzentwurf. Du siehst also du hast Rechte und kannst sehr viel tun. Die Traumlösung wäre natürlich wenn du und die Kindsmutter ein gutes Verhältnis hättet und im Sinne des Kindes zusammen arbeiten würdet. Wie ist sie denn so? Redet ihr normal miteinander? Hat sie sich schon mal dazu geäußert wie sie es sich vorstellt falls du der Vater bist?

Mofire 
Beitragsersteller
 16.10.2012, 20:23

Vorweg erstmal vielen danke für die Antwort. Was Verhütung betrifft wurden Vorsichtsmassnahmen getroffen die eigentlich mehr als ausreichend waren, ich habe also berechtigte Zweifel ob ich überhaupt der Vater bin, die Möglichkeit besteht jedoch trotzdem.

Wir haben das Thema normal besprochen und weitestgehend ausdiskutiert, sind uns aber noch nicht einig ob es sinnvoller wäre mit der Angabe des Vaters noch zu warten und vorerst auf "Unbekannt" zu verbleiben da nun auch tatsächlich noch keine 100%ige Gewissheit besteht.

Für beide Parteien und das Kind am angenehmsten wäre sicherlich eine ausergerichtliche Einigung, wo nun aber auch wieder neue Fragen auftauchen. Die Finanzielle Lage ist ein Problem da ich derzeit als Student von BaföG lebe und sie somit den Vorschuss vom Amt beziehen wird, welchen ich dann nach Abschluss meiner Ausbildung, zurückzahlen müsste.

Meine Frage bezog sich mehr auf das, was ich jetzt im Vorfeld schon tun kann (vor dem Vaterschaftstest) um mir später unnötige Scherereien und Ämtergänge zu ersparen.

Wie wäre die Lage wenn wir uns ausergerichtlich und ohne Amt einig werden und ich ihr Privat den Unterhalt bezahle? Was würde geschehen wenn sie dann, ohne mein Wissen, sich bei einem Amt melden würde und Geld bekommen würde (vom Amt und von mir). Könnte ich beanstanden das meine privat geleisteten Zahlungen dann vom Amt angerechnet werden oder müsste ich trotzdem die volle Unterstützung vom Amt zurückzahlen? Wäre ein Vertrag zwischen ihr und mir sinnvoll?

PrinzessinBrain  16.10.2012, 21:39
@Mofire

Du kannst im Vorfeld gar nichts tun wenn du nicht 100% sicher bist das du der Vater bist. Wenn du ihr privat Unterhalt zahlst wäre das sehr dumm von dir. Verträge die privat geschlossen werden wegen Unterhalt gelten nicht. Es gibt eine Tabelle in der steht (Düsseldorfer Tabelle) wie viel Geld dem Kind in welchem Alter zusteht. Ich würde so was nicht machen. Am besten ihr 2 geht zum Jugendamt und last den Unterhalt anhand deiner Verdienstbescheinigungen bzw. Bafögbescheiden errechnen. Wenn sie doppelt kassiert macht sie sich strafbar. Das Amt zahlt ihr auch nicht einfach so Unterhaltsvorschuß, die melden sich immer erst bei dir (wenn du als Vater angegeben bist) und verlangen den Unterhalt von dir. Da stellt sich ja automatisch heraus das du zahlst. Falls du irgendeinen Cent privat zahlen solltest lass es dir Quittieren oder überweise es ihr und heb die Kontoauszüge sehr gut auf, denn Unterhalt kann rückwirkend geltend gemacht werden. Wenn du keine Beweise für die Zahlungen hast kann sie es nochmal fordern.

Am besten du setzt dich mit einem Anwalt in verbindung über Gericht kann ein Vaterschaftstest verordnet werden und wenn du echt der Vater bist, hast du natürlich das Recht dein Kind zu sehen, allerdings auch die pflicht zu zahlen..

Wenn sich das mit deiner Ex auch so klären lässt, kann man das Gericht natürlich weg lassen und so Termine vereinbaren an dem du dein Kind sehen kannst, das obere ist halt nur für den Fall das deine Ex- Freundin sich querstellt.(das du selbst dann dein Recht geltend machen kannst)

Über Abtreibung kannst du gar nicht entscheiden, das ist die entscheidung einer Frau ganz alleine, es ist ihr Körper und somit allein ihre Angelegenheit, allerdings sollte man der Fairness halber schon darüber reden, dass sie das nicht gemacht hat ist nicht gerade die Feine Art und vorallem ja auch anscheinend nicht nötig, wenn du dich doch um das Kind kümmern willst..

Liebe grüße Luna