Ermäßigung mit Behindertenausweis
Hallo alle zusammen,
Ich hatte 2010 Leukämie und habe deswegen einen Behindertenausweis ( 100 GdB und Merkzeichen H ) ....
Zu meiner Frage: Also ich war letzte Woche für 4 Wochen in Reha und da durfte ich als wir dort im Kino waren und in nem Park eine Begleitperson kostenlos mitrein nehmen.
Ist das irgendwie gesetzlich geregelt, also überall gleich oder handhabt das jedes Kino/ Park etc anders??
( Möchte nämlich morgen ins Kino gehen, doch als ich das letzte mal da war, hab ich werder Ermäßigung noch sonst was bekommen.. ==( )
lg
3 Antworten
Hallo, das du eine Begleitperson umsonnst ins Kino nehmen kannst ist Gesetzlich geregelt. Du kannst sie aber nur umsonnst mitnehmen wenn du den Buchstaben "B" vorne auf dem Ausweis hast.
Hallo Berliner1987, wo ist das bitte gesetzlich geregelt? So weit mir Bekannt ist niergend vorgeschreiben das einer Begeitperson freier Eintritt gewährt werden muss, vielmehr kann das das Unternehmen selber handhaben wie es möchte, das Merkzeichen B bedeute nur das man in ÖPNV eine Begleitperson kostenfrei mit nehmen darf,
http://www.global-help.de/merkzeichen-gesundheitliche-voraussetzungen/56.shtml
Es wäre jetzt nicht sonderlich schön wenn enque95l vor der Kinokasse rabatz macht weil sie meint sie hätte eine Rechtsanspruch, den es in wirklichkiet nicht gibt.
Die Ermäßigungen liegen im Ermessen der Betreiber.
Er kann
- Behinderten + Begleitperson umsonst rein lassen
- eine Ermäßigung für den Behinderten aussprechen
- den normalen Eintritt vom Behinderten verlangen und die Begleitperson umsonst rein lassen
- das Ganze nochmal gestaffelt nach dem GdB machen.
Nein, ist es nicht.