Erfahrungen P Konto Sparkasse

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Du darfst deine Bankkarte behalten. Natürlich darfst du weiter am Automaten Geld abheben.

Überweisungen und Daueraufträge gehen weiter normal. Aber nur innerhalb des Freibetrags von bei dir 1.600 € .

Das P-Konto darf nur soviel wie das Girokonto zuvor oder wie ein übliches Girokonto kosten. Für die Umwandlung dürfen keine Gebühren berechnet werden. Auch für die Pfändung an sich dürfen keine weiteren Kosten entstehen.

Du hast vollkommen recht, dass bei Banken meist oberflächliche Menschen arbeiten, die zudem sehr oft null Ahnung vom P-Konto haben.

Bei einem P-Konto mit einer Pfändung darf der Dispo und die Kreditkarte gekündigt werden. Alles andere muss gleich bleiben.

Wenn du als Beispiel bisher 3 € monatliche Kontoführungsgebühren zahlst, dann darf das P-Konto auch maximal 3 € mtl. kosten. Auf keinen Fall mehr. Auch das Kontomodel darf sich nicht ändern.

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz: § 850k ZPO ( Zivilprozessordnung )

Rechtssprechung: Urteile des Bundesgerichtshof ( BGH ) vom 13.11.2012 und 16.07.2013

https://www.google.de/webhp?sourceid=chrome-instant&ion=1&espv=2&ie=UTF-8#q=bgh%20urteil%20p-konto

Es gibt nicht die eine Sparkasse sondern hunderte rechtlich selbständige Sparkasse, daher kann man auch nicht sagen, wie genau das deine Sparkasse handhabt. In der Regel behältst/bekommst du eine Bankkarte (oft keine ec Karte mehr) mit der du Geld am Automaten abheben kannst du die Überweisungsterminals benutzen kannst, also Überweisungen und Daueraufträge.

Laut eines BGH Urteils aus 2014 dürften für ein P-Konto keiner höheren Gebühren verlangt werden. Dennoch schaue mal nach auf deren Internetseite oder ruf einfach mal an ohne eigenen Namen, was für Gebühren für das P-Konto/Guthabenkonto verlangt wird.

Immerhin gibt es Banken, die durchaus günstiger sind als die Sparkassen und dennoch ein P Konto einrichten, ggf. noch mal hier melden.

mamaundich 
Beitragsersteller
 18.06.2014, 09:22

hallo, welche Banken sind das z. B. . Würde erst ein Guthabenkonto eröffnen und dann nach kurzer Zeit es umwandlen. Kannst du mir da einen Tipp geben?

Jewi14  18.06.2014, 09:40
@mamaundich

Da alle Banken gesetzlich verpflichtet sind, vorhandene Konto in P-Konto umzuwandeln, auch alle. Daher mein Vorschlag: Neues Konto eröffnen, altes kündigen und neues in ein P Konto umwandeln. Hintergrund: Man darf nur ein P Konto haben.

Ich würde dir die Norisbank empfehlen, Die Norisbank nimmt 5 Euro/Monat,

Geld abheben kannst du mit der Bankkarte an Geldautomaten der Comerzbank, Hypovereinsbank, Postbank, an Shell Tankstellen, der Deutschen Bank und weitere, suche man nach der Cashgroup. Das Konto kannst du online führen oder in den Terminals der Deutschen Bank. Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge usw sind alles möglich. Es soll sogar möglich sein, mit deren Bankkarte bargeldlos in Geschäften zu bezahlen. Geld wieder einzahlen geht ebenfalls über den Automaten der Deutschen Bank.

Ich schätze mal, du zahlst mehr als 5 Euro/Monat. Die Norisbank nimmt auch "Schufaleichen".

Ja, du darfst deine Kundenkarte behalten und weiterhin am Bankeigenen Auszahlungsautomat Geld abheben. Du bekommst aber keine EC Karte. Das Konto wird weiterhin als Guthabenkonto geführt.

Holzschraube  27.06.2014, 21:31

Wenn man vorher eine EC-Karte hatte, dann darf diese nicht in eine Service Karte umgetauscht werden! ( BGH Urteil vom 16.07.2013 )

Du darfst deine Bankcard behalten ,kannst auch am Automaten Überweisungen machen,alles wie gehabt möglich.Die P- Kontobescheinigung abgeben und du kannst über den Freibetrag verfügen.Die Bescheinigung fürs P- Konto ,hast du übers Internet gemacht,das ist das beste was du tun kannst,kostenlos und schnell.Und Laufereien hat man auch keine.Es gibt nämlich auch Rechtsanwälte da bezahlt man.Du hast also alles richtig gemacht.Ja die Kosten für ein P- Konto sind meist höher ,ich glaube so 7,50€.Aber immer noch besser als ohne Konto da zustehen,was da dann anlaufen würde an Gebühren ,deutlich mehr.

Holzschraube  27.06.2014, 21:27

An sich - wie oft von dir - gute Antwort.

Jedoch hast du nicht erwähnt, dass ein P-Konto eben gerade nicht teurer als das reine Girokonto zuvor sein darf! -.-

das funktioniert alles wie bisher auch. du musst nur darauf achten am letzten des monats alles abzuheben da es sonst irgendwann zu einem überhang kommt den die sparkasse an einen gläubiger auszahlen kann. ist also am letzten des monats immer ein betrag von 100euro drauf wird dein freibetrag nach 16 monaten überschritten auch wenn nur 100euro drauf sind.-

also am letzten immer alles bar abholen und am ersten dann wieder einzahlen wenns sein muss.