Er 17, Sie 20, fast 21, wie ist die Gesetzeslage? (Beziehung)
O.g. Konstelation ist im Bekanntenkreis aufgetreten...
Interessenhalber habe ich zu dem Thema mal ein bisschen gegoogelt, da die Infos aber stark außeinandergehen kann mir vlt jemand von euch die Frage beantworten.
Wie ist die Gesetzeslage solange Sie noch 20 ist, und wie wenn Sie 21 ist? Die Beiden haben sich vor einigen Monaten kennengelernt und führen mittlerweile wohl eine Beziehung.
Bitte nur diejenigen Antworten die es WIRKLICH WISSEN, möchte hier keine sinnlose Diskusion vom Zaun brechen und auch keine unfundierten Antworten haben.
Also falls jemand von euch die genaue Gesetzeslage kennt, immer her damit ;-)
Ach so, falls das eine Rolle spielt: Er (17) ist in Ausbildung und lebt schon über 1 Jahr nicht mehr zu Hause sondern einige 100 km entfernt (wg der Ausbildung). Führt sein Leben, soweit man das Beurteilen kann, sehr selbständig und scheint für sein Alter recht Reif zu sein (kenne Ihn nur flüchtig, Sie recht gut)
12 Antworten
Das ist völlig egal.
Es ist absolut legal, solange kein Zwang oder Geld im Spiel ist.
Nur dann würde eine Straftat vorliegen (§182 StGB).
Grundsätzlich strafbar ist sex nur wenn jemand unter 14 beteiligt ist (§176 StGB).
Über 14 gibts dann nur noch den §182 StGB. Und da braucht es eben Zwang oder bezahlung. Einen Sonderfall gibts noch, aber der spielt hier keine Rolle.
Da er älter als 16 Jahre ist, kann die Partnerin so alt sein, wie er es mag, es spielt also keine Rolle, ob sie 20, 21, 30 oder gar 40 ist.
Etwas anderes wäre es, wenn sie in einem Abhängigkeitsverhältnis wären - sie also zum Beispiel die Lehrerin von ihm wäre.
So wie du es allerings schilderst, ist die Beziehung so wie sie ist in Ordnung - zumindest gesetzlich, wie die Familien oder Freunde darüber denken, sollte die Beiden nicht interessieren.
Das ist legitim. Problematisch wäre es nur, wenn die eine Person unter 14 wäre und die andere Person volljährig.
Völlig okay. Die Sachen die hier noch strafbar sind, sind es mit 18 auch. (Vergewaltung, Nötigung, Ausnutzung einer Notlage etc.) Probleme gibt es nur wenn 1 Partner unter 14 ist.
Der einzige bestehende Unterschied ist: Bei einem 17 Jährigen dürfen die Eltern stellvertretend Anzeige stellen (auch wenn der 17 Jährige nicht der Meinung ist, dass diese gerechtfertigt ist) ein 18 Jähriger muss das allein tun bzw. da dürfen es die Eltern nicht mehr
Da sie über 14 ist spielt hier alles keine Rolle mehr sie Dürfen
Was denn? :-))