Eltern fordern Geld zurück?
Hallo, folgendes zusammengefasst:
Von meinem Freund sein Vater will Geld zurück, das er ihm früher überwiesen hat. Also er hat praktisch das Kindergeld / Taschengeld etc. monatlich auf ein Sparbuch für meinen Freund weiter überwiesen. Über viele Jahre. Er hat damals auch zu meinem Freund gesagt, dass das Geld für ihn später ist.
Die Familie hat normal zusammengewohnt.
Mein Freund wird in 2 Wochen 26, die letzte Überweisung ist schon lange her ca. 6-7 Jahre, als mein Freund seine Ausbildung angefangen hat der Vater die Überweisungen eingestellt.
Das Verhältnis zwischen den beiden ist seit ca. 8 Jahren sehr schlecht, obwohl sie mit einadern gewohnt haben, haben sie nicht miteiandner geredet etc. inzwischen seit mein Freund von zu Hause ausgezogen ist, überhaupt kein Kontakt mehr.
Nun will der Vater das Geld zurück über 8000 Euro.
Und droht mit Gericht wenn er es ihm nicht gibt.
Ich habe schon gegooglt und nichts zu so einem speziellen Fall gefunden.
Aber meine Mutter hat mir früher auch mein Taschengeld überwiesen, damit kann man doch nicht Jahre später ankommen "Gib es zurück".
Außerdem hat er sonst nie was bekommen, also keine großartigen Geschenke oder sonst was...
Kennt sich jemand mit sowas aus? Kann der Vater das Geld zurück verlangen?
Bin für jede Meinung dankbar.
12 Antworten
das ist Blödsinn, was der Vater da von sich gibt. Es ist normal, dass Eltern Geld für ihr Kind sparen für später, für eine eigene Wohnung, für Auto oder Führerschein oder Ausbildung. Bis 18 kann man sich das Geld auch wieder holen, danach ist es eine Schenkung und gehört dem Kind. Auch das Kind kann davon ausgehen, dass es danach sein Geld ist und es darüber verfügen kann. Und nach nunmehr 8 Jahren da was zurückfordern zu wollen ist vollkommen an den Haaren herbei gezogen.
Eine Schenkung kann man nur bei groben Undank zurück fordern, das wäre nachzuweisen. Dass die beiden nicht mehr wirklich reden (und das ja wohl auch nicht erst seit kurzem) reicht da nicht, wenn er auf seinen Vater körperlich losgegangen wäre und ihn schwer verletzt hätte oder ihm mit Ermordung gedroht oder schwer betrogen hätte und zwar kürzlich. Das ist hier aber nicht der Fall.
Er wird nicht vor Gericht gehen, weil er sicher weiß, dass er keinerlei Chance hat, geht er zum Anwalt, wird dieser ihm das schon sagen.
Geldgeschenke kann man schlecht wieder einfordern. Das wird ihm auch ein RA erzählen wenn er denn einen aufsuchen sollte
Das kann der Vater wollen, aber nicht bekommen. Er hat aus bestimmten Beweggründen deinem Freund das Kindergeld überwiesen, wie ich das bei meinem Sohn im Studium auch gemacht habe. Das ist ein feiner Zug, hätte der Vater nicht brauchen, aber dein Freund hat es ja nicht eingefordert. Es ist quasi wie ein Geschenk oder als Taschengeld zu bewerten.
Der Vater kann also mit Gericht drohen, ich glaube nicht, dass er Recht bekommt, wenn es überhaupt zu einer Verhandlung kommen sollte. Ich würde es darauf ankommen lassen.
Ich nehme mal an, der Vater braucht dringend Geld und hat sich aus diesen Gründen diese Sache überlegt.
...
Wenn das Sparbuch auf den Namen Deines Freundes lief, ist es sein Geld. Der Vater hat meiner Ansicht nach keine rechtliche Handhabe, das Geld zurück zu fordern.
Es gibt ja sicherlich keinen Vertrag zwischen Vater und Sohn der eine Rückzahlungspflicht beweisen würde.
immerhin schon mal deutlich besser als der/die Fragesteller/-in...
Von meinem Freund sein Vater
Aua!
Dann bitte ich doch um die Korrektur meines Satzes. Ich denke nämlich, dass er absolut richtig ist - in einwandreiem Deutsch.
Kindergeldberechtigt sind nicht die Kinder, sondern die Eltern.
Auf welchen Namen läuft denn das Sparbuch?
Nicht ganz. Das Kindergeld darf nur für die Versorgung der Kinder eingesetzt werden, aber natürlich müssen dies die Eltern tun, denn sie sind die Verantwortlichen.
Man beachte die subtile doppelte Hilfe:
“DeinES FreundES“
Der Dativ ist dem Genitiv Genitiv sein Tod...