einfache und zustimmungsplichte gesetze?!
Wie unterscheiden sich einfache und Zustimmungspflichtige Gesetze?
Kann es mal jemand auf den Punkt bringen?
3 Antworten
Schau mal bei http://staatsrecht.honikel.de
Dort findest Du im Bereich Theorie unter Gesetzgebung eine Beschreibung und verschiedene Schaubilder zum Gesetzgebungsverfahren, die die Unterschiede zwischen Einspruchsgesetzen (einfache Gesetze) und Zustimmungsgesetzen deutlich machen.
Der Hauptunterschied ist, dass bei einem Zustimmungsgesetz der Bundesrat ausdrücklich zustimmen muss, damit das Gesetz in Kraft treten kann. Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundestag ein Gesetz auch ohne den Bundesrat bzw. gegen den Bundesrat erlassen.
Ganz so einfach ist es dann doch nicht ^^
Grundsätzlich gibt es 2 Kategorien. Zustimmungsbedürftige Gesetze, und Einspruchsgesetze
Einspruchsgesetze sind zwar nicht von einer Entscheidung des Bundesrates abhängig, jedoch muss der Bundesrat dennoch über das Gesetz in Kenntnis gesetzt werden, und kann Einspruch gegen dieses Gesetz einlegen, um ggf. einen Vermittlungsausschuss einzuberufen. Legt der Bundesrat danach immer noch Einspruch ein, kann dieser mit einer Mehrheit des Bundestages zurückgewiesen werden.
Zustimmungsbedürftige Gesetze sind dagegen Gesetze, die ohne ein klares "Ja" des Bundestages gar nicht zustande kommen können.
Welche Gesetze der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, regelt das Grundgesetz abschließend:
Art. 16a Abs. 3 (Festlegung sicherer Drittstaaten im Sinne des Asylrechts)
Art. 23 Abs. 1 Satz 2 (Übertragung von Hoheitsrechten auf supranationale europäische Einrichtungen)
Art. 23 Abs. 7 (Verfahrensregeln für die Mitwirkung der Länder im Bereich der Europäischen Union)
Art. 29 Abs. 7 (Änderungen des Gebietsbestandes der Länder)
Art. 73 Abs. 2 (Gesetze über die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus)
Art. 74 Abs. 2 (Gesetze über die Staatshaftung und den Status der Beamten und Richtern der Länder, Gemeinden usw.)
Art. 79 Abs. 2 (Änderungen des Grundgesetzes, 2/3-Mehrheit)
Art. 84 Abs. 1 (Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren bei der Ausführung von Bundesgesetzen)
Art. 84 Abs. 5 (Ermächtigung der Bundesregierung zur Erteilung von Einzelweisungen bei der Ausführung von Bundesgesetzen)
Art. 85 Abs. 1 Satz 1 (Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren bei der Auftragsverwaltung)
Art. 87b Abs. 1 (Festlegungen von Kompetenzen der Bundeswehrverwaltung in bestimmten Fällen)
Art. 87c (Einführung einer atomrechtlichen Bundesauftragsverwaltung)
Art. 87d Abs. 2 (Einführung einer luftverkehrsrechtlichen Bundesauftragsverwaltung)
Art. 87e Abs. 5 (eisenbahnrechtliche Grundsatzregelungen)
Art. 87f Abs. 1 (Post- und Fernmeldewesen)
Art. 91a Abs. 2 (Ausgestaltung der Gemeinschaftsaufgaben)
Art. 96 Abs. 5 (Organleihe im Rahmen der Strafgerichtsbarkeit des Bundes)
Art. 104a Abs. 4 (Gesetze, die Ansprüche auf Geld- oder geldwerte Leistungen zu Lasten der Länder begründen)
Art. 104a Abs. 5, 6 (Haftungsregelungen im Verhältnis zwischen Bund und Ländern)
Art. 104b Abs. 2 (Investitionshilfen des Bundes für die Länder)
Art. 105 Abs. 3 (Gesetze über Steuern, deren Aufkommen den Ländern oder Gemeinden ganz oder zum Teil zufließt)
Art. 106 Abs. 3, 4, 5a (Verteilung des Umsatzsteueraufkommens)
Art. 106 Abs. 5 (Beteiligung der Gemeinden am Einkommensteueraufkommen)
Art. 106 Abs. 6 (Verteilung des Gewerbesteueraufkommens)
Art. 106a (Zweckgebundene Beteiligung der Länder am Steueraufkommen des Bundes – öffentlicher Personennahverkehr)
Art. 108 Abs. 2, 4, 5 (Regelungen über Landesfinanzbehörden und Zusammenwirken mit Bundesfinanzbehörden)
Art. 109 Abs. 3, 4 (Haushaltsgrundsätze)
Art. 109 Abs. 5 (Haftungsregelungen im Verhältnis zwischen Bund und Ländern, vgl. auch Art. 104a Abs. 5, 6)
Einfache Gesetze sind Gesetze die der Bundestag alleine verabschiedet, der Bundesrat kann sie nur aufschieben. Bei zustimmungspflichtigen Gesetzen kann der Bundesrat ein Veto einlegen, also sie komplett verhindern. Das sind zum Beispiel alle Gesetze die den Staatshaushalt oder die Finanzen der Länder betreffen.
So hab ich es zumindest gelernt ;)
wenndas wirklich so einfach ist, vielen vielen vielen lieben dank:-)