Sodomie in Deutschland, Deutsches Recht / Gesetz

4 Antworten

Nach § 184a StGB ist lediglich das Verbreiten (Nr. 1), Vorführen usw. (Nr. 2), sowie das Herstellen und Liefern zu diesem Zwecke (Nr. 3). Der Besitz sowie das sich-beschaffen gehört nicht dazu, ist in Deutschland also legal.

jain, da es offensichtlich ist, dass dieser inhlat gegen hiesige Gesetze verstößt darf man es nicht konsumieren - dafür bestraft zu werden ist aber nur eingeschränkt möglich-> ich würde es mal als Grauzone des Internets einordnen

Haglaz  19.04.2014, 22:27
jain, da es offensichtlich ist, dass dieser inhlat gegen hiesige Gesetze verstößt darf man es nicht konsumieren

Quelle nach dem StGB?

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube der Besitz solcher Videos ist auch Verboten, sollte sich also jemand son Dreck im Internet reinziehen, befindet sich das Video kurzzeitig im Speicher des Computers, was somit illegal wäre.

Haglaz  19.04.2014, 22:13
sollte sich also jemand son Dreck im Internet reinziehen, befindet sich das Video kurzzeitig im Speicher des Computers, was somit illegal wäre.

Selbst wenn jemand derartige Filme runterlädt ist das legal, eine Strafbarkeit des Besitzes ist in § 184a StGB nicht vorgesehen.

mnirc 
Beitragsersteller
 19.04.2014, 21:46

Wo wir wieder beim Thema Abmahnung bei RedTube wären. Da es sich nur kurzzeitig und nur als kleine Teile im Zwischenspeicher befindet gilt dies nicht als Download sonder als Stream. PS: Das mit den Abmahnungen hat sich nicht durchgesetzt..

Haglaz  19.04.2014, 22:16
@mnirc
Da es sich nur kurzzeitig und nur als kleine Teile im Zwischenspeicher befindet gilt dies nicht als Download sonder als Stream.

Das Strafrecht hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun, zumindest nichts mit Urheberrechtsverstößen. Dort drehen sich die Diskussionen um ganz andere Regelungen, beispielsweise § 44a und § 53 UrhG, zum Beispiel ob es sich bei der Quelle um eine offensichtlich rechtswidrige gehandelt hat, aber das hat hier wie gesagt nichts zu suchen.

In dem steht drin das das verbreiten, das zugänglichmachen und das herstellen solcher Filme strafbar ist.

Verbreiten, zugänglich machen, Herstellen. Von Anschauen sagst du nichts.

ikbinschlau  19.04.2014, 21:55

wenn du ein land gefunden hast, dessen Rechtssystem so funktioniert, dann sag mir bescheid :)

hydralernae  20.04.2014, 12:39
@ikbinschlau

Wir leben in so einem Land. Darum wird ja z.B. das Streamen von kopiergeschütztem Material immer so gern als "Grauzone" bezeichnet. Weil eben das Zugänglich machen z.B. auf Stream-Seiten eindeutig verboten ist, das Anschauen aber nicht. Dazu gibt es nun wirklich genug Präzedenzfälle.

ikbinschlau  20.04.2014, 15:00
@hydralernae

es ist aber auch nicht erlaubt

hydralernae  27.08.2014, 14:58
@ikbinschlau

Erlaubt ist alles, was nicht verboten ist.