Sodomie in Deutschland, Deutsches Recht / Gesetz
Ich hab mir mal ein wenig das deutsche Gesetz angeschaut und bin auf den Punkt mit tierporngrafischem Inhalt gestoßen. In dem steht drin das das verbreiten, das zugänglichmachen und das herstellen solcher Filme strafbar ist.
Meine Frage: Da ich denke das nicht nur Deutschland ein Gesetz in diese Richtiung hat müsste es doch nur in den Ländern illegal sein die dieses Gesetz haben. Macht man sich trotzdem Strafbar wenn man sich IN DEUTSCHLAND auf einer Webseite wo solche Filme AUS EINEM LAND WO ES LEGAL SIND gezeigt werden anschaue?
Nein ich habe nicht vor mir in irgendeiner Weise solche Filme anzuschauen!!!!!
4 Antworten
Nach § 184a StGB ist lediglich das Verbreiten (Nr. 1), Vorführen usw. (Nr. 2), sowie das Herstellen und Liefern zu diesem Zwecke (Nr. 3). Der Besitz sowie das sich-beschaffen gehört nicht dazu, ist in Deutschland also legal.
jain, da es offensichtlich ist, dass dieser inhlat gegen hiesige Gesetze verstößt darf man es nicht konsumieren - dafür bestraft zu werden ist aber nur eingeschränkt möglich-> ich würde es mal als Grauzone des Internets einordnen
jain, da es offensichtlich ist, dass dieser inhlat gegen hiesige Gesetze verstößt darf man es nicht konsumieren
Quelle nach dem StGB?
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube der Besitz solcher Videos ist auch Verboten, sollte sich also jemand son Dreck im Internet reinziehen, befindet sich das Video kurzzeitig im Speicher des Computers, was somit illegal wäre.
sollte sich also jemand son Dreck im Internet reinziehen, befindet sich das Video kurzzeitig im Speicher des Computers, was somit illegal wäre.
Selbst wenn jemand derartige Filme runterlädt ist das legal, eine Strafbarkeit des Besitzes ist in § 184a StGB nicht vorgesehen.
Da es sich nur kurzzeitig und nur als kleine Teile im Zwischenspeicher befindet gilt dies nicht als Download sonder als Stream.
Das Strafrecht hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun, zumindest nichts mit Urheberrechtsverstößen. Dort drehen sich die Diskussionen um ganz andere Regelungen, beispielsweise § 44a und § 53 UrhG, zum Beispiel ob es sich bei der Quelle um eine offensichtlich rechtswidrige gehandelt hat, aber das hat hier wie gesagt nichts zu suchen.
In dem steht drin das das verbreiten, das zugänglichmachen und das herstellen solcher Filme strafbar ist.
Verbreiten, zugänglich machen, Herstellen. Von Anschauen sagst du nichts.
wenn du ein land gefunden hast, dessen Rechtssystem so funktioniert, dann sag mir bescheid :)
Wir leben in so einem Land. Darum wird ja z.B. das Streamen von kopiergeschütztem Material immer so gern als "Grauzone" bezeichnet. Weil eben das Zugänglich machen z.B. auf Stream-Seiten eindeutig verboten ist, das Anschauen aber nicht. Dazu gibt es nun wirklich genug Präzedenzfälle.
es ist aber auch nicht erlaubt
Erlaubt ist alles, was nicht verboten ist.
Wo wir wieder beim Thema Abmahnung bei RedTube wären. Da es sich nur kurzzeitig und nur als kleine Teile im Zwischenspeicher befindet gilt dies nicht als Download sonder als Stream. PS: Das mit den Abmahnungen hat sich nicht durchgesetzt..