Eine Frage zum Filmen in der Öffentlichkeit / DSGVO?

2 Antworten

Sofern die betroffenen Personen Dir nicht ausdrücklich erlaubt haben, musst Du sie anonymisieren ("verpixeln"), da du mit Filmen personenbezogene Daten bereits verarbeitest und speicherst.

Ausnahmen gibt es nur, wenn das zu filmende Bereich klar gekennzeichnet ist, dass dort Filmaufnahmen entstehen oder dass auf solchen Plätzen automatisch Kameras zu erwarten sind wie etwa bei Großereignisse, Sportevents oder Ähnliches. Bei Sehenswürdigkeiten müsste ich nochmal nachschauen...

McClory 
Beitragsersteller
 16.06.2018, 21:58

Ich habe vor kurzen ein Fest in einem Park (Natur) gefilmt, da liefen auch Menschen rum, also dürfte ich das nicht zeigen?

Das ist tatsächlich derzeit nicht ganz konkret definiert. Wenn man sich aber strikt an die DSGVO halten würde. dann müsstest du alle Personen die auf den Filmen sind um Erlaubnis fragen inklusiver unterschriebener Datenschutzerklärung.

Das Gesetz ist einfach so noch nicht richtig durchdacht. Wir werden wohl noch einige Gerichtsprozesse haben, bevor es konkreter wird.

Hier noch ein Video, dass zeigt wie absurt es wäre wenn man sich wirklich exakt daran halten würde:

https://www.youtube.com/watch?v=Q_P6Q3fkZB8