Ebay Kleinanzeigen Verbindlichkeit eines Angebots?

6 Antworten

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Zupfen wir das mal auseinander:

A) stellt einen Artikel ein (invitatio ad offerendum = die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)

B) macht dieses Angebot (Angebot liegt vor, einseitige Willenserklärung)

A)  Akzeptiert (Vertrag liegt vor, weil A zu Preis X verkaufen, und B zu Preis X kaufen will)

A/B) übersenden der Daten (vertragstypische Pflichten)

B) will nicht mehr kaufen (erfüllt seine Vertragspflichten nicht und wird damit u.U. sogar schadensersatzpflichtig)

A) hätte nun diverse Rechtsmittel, denn nach § 433 BGB muss ihm B) den Kaufpreis zahlen und die Ware abnehmen. Reagiert dieser auch auf Aufforderung, kann A) entweder die Zahlung durchfechten oder seinerseits vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Aufwendungen hat B) zu tragen (Kartonkauf, etc.)

Soweit in aller Kürze und Fazit:
Ja, es liegt ein rechtlich bindender Kaufvertrag vor

Trianguli 
Beitragsersteller
 16.10.2017, 22:32

Ich habe ihn jetzt aufgefordert mir binnen 3 Tagen das Geld auf mein Konto zu Überweisen, ansonsten werde ich es meinen Anwalt übergeben zur weiteren Klärung, kann man doch so machen oder ?

Esskah  16.10.2017, 22:36
@Trianguli

binnen 3 Tagen

nein, kann man nicht. Die Fristsetzung selbst ist in Ordnung und auch notwendig. Alleridings muss die Frist angemessen sein.

Angemessen bedeutet, dass es dem Käufer möglich sein muss in dieser Zeit das Geld auch zu überweisen. Üblich sind 1-2 Wochen.

Was isst das Problem?

A - möchte verkaufen - also sind die Ausgaben für den Karton nicht von b zurück zu bekommen, auch wenn dieser die absicht hatte den besagten Artikel zu kaufen und es trotzdem nicht zu einem kaufabschluß gekommen ist.
(A beabsichtigte den Artikel auch ohne das besagte angebot von b zu verkaufen bzw. zu verschicken, also sind diese kosten als verkaufskosten vom verkäufer zu tragen...)

ein Kaufvertrag könnte zustande gekommen sein, jedoch hat b eine rückgabe Fernabgabegesetzt....oder so ;-) von 14 Tage - also wird er es eh zurückgeben.

du kannst dich rumstreiten mit ihm, oder neu verkaufen und auf mehr gewinn hoffen, oder einen beseren einfachen käufer ...

Esskah  16.10.2017, 22:34

hier sind ein paar rechtliche Fehler drin:

1.) im Zivilrecht gilt das Abstraktionsprinzip. Es ist also rechtlich unerheblich, ob A so oder so hätte verkaufen wollen. Es zählt der Vertrag zwischen A und B

2.) A könnte die Aufwendungen zurückbekommen, weil B durch den Rücktritt vom Kaufvertrag sogar schadensersatzpflichtig sein könnte

3.) B hat kein Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz, das gilt nur für gewerbliche Verkäufer. Sieher hierzu § 312b Fernabsatzgesetz:

(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die  zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

Ichnuranders  19.10.2017, 19:30
@Esskah

ok. klingt gut ;-) du hast die besseren Argumente
Aber um diesen Ärger aus dem Weg zu gehen würde ich den Kauf abbrechen und es neu einstellen

Esskah  19.10.2017, 20:14
@Ichnuranders

:-) das hab ich so auch noch nicht gelesen - danke!

Aber ich pflichte Dir bei, der Ärger ist es meist nicht wert. Daher abbrechen und neu einstellen.

Ich finde es auch blöd, dass man solchen Käufern keine schleche Bewertung mehr geben kann.

Trianguli 
Beitragsersteller
 16.10.2017, 22:01

Ehm ich bin Privat Verkäufer da gibt es kein Rückgaberecht glaube ich zu wissen ;)


Und der Käufer hatte schon das höchste Angebot gemacht sprich mach jetzt sogar Verlust^^

EBay Kleinanzeigen hat keine Vertrags Garantie.

Lest ihr euch eigentlich nie durch wofür ihr euch anmeldet? Kleinanzeigen ist wie ein Flohmarkt , alsokommt kein richtiger Vertrag zu Stande ich meine wenn du auf nem Flohmarkt ne Stunde mit irgendwas in der Gand da rumstehst und sagst du möchtest es haben holst es gleich ab .

Und gehst einfach , dann ist es ja auch kein Vertrag und das ist das Prinzip von Kleinanzeigen.

Wiederum bei eBay selber hättest du jetzt eine Nachricht bekommen , das der Kunde bzw. Käufer den Kauf abbrechen möchte dann hättest du akzeptieren oder nicht geklickt und im Falle nicht das Paket losgeschickt sobald das Geld da ist.

Wenn er nicht bezahlt gäbe es da eine Verwarnung usw.

Esskah  16.10.2017, 22:23

dann ist es ja auch kein Vertrag

Hopplala, das ist aber nicht korrekt von Dir! Du wirst keinen rechtlichen Hintergrund haben, aber ein Vertrag kommt dann zustande, wenn zwei sich deckende Willenserklärungen vorliegen.

Ob das ebay, ebay-Kleinanzeigen, Floh- oder Supermarkt ist, spielt dabei keine Rolle!

Trianguli 
Beitragsersteller
 16.10.2017, 22:13

Solltest dich mal schlau machen, es ist ein Vertrag zustande gekommen, ach auf kleinanzeigen seiten ;)

Ja, der Vertrag steht. Aber ist schwer durchzusetzen ...

Trianguli 
Beitragsersteller
 16.10.2017, 21:49

inwiefern schlecht durchzusetzen ? 

AnglerAut  16.10.2017, 21:49
@Trianguli

Weil du es einklagen müsstest, wenn der andere sich querstellt.

Trianguli 
Beitragsersteller
 16.10.2017, 21:54
@AnglerAut

Vielleicht langt ja erstmal ne Abmahnung bzw Aufforderung vom Anwalt ?

Ja, das ist ein Kaufvertrag. Leider sehen die Herren und Damen, die sich dort bewegen, oft nicht verpflichtet, diesen einzuhalten. Ich musste mir letztens erst anhören, es sei ja kein Kaufvertrag, weil man nichts unterschrieben hätte (interessant, denn bei den ganzen Kaufverträgen, die ich online abschließe, muss ich auch keine Unterschrift leisten...).

Natürlich könntest Du den gerichtlichen Weg gehen, aber die Frage ist, ob man sich das wegen ein paar Euro antun will.. Und genau das wissen diese Menschen. Es nervt!

Trianguli 
Beitragsersteller
 16.10.2017, 22:26

Es geht um 150€ alleine schon die Verarschung ist es mir wert ihn mit einem Anwalt zu drohen, der Anwalt sollte es ja Fordern können ?