Ebay Käufer Verlangt unberechtigt das Geld Zurück PayPal eingefrohren
Hallo,
Habe einen Artikel bei Ebay als Defekt verkauft und habe alles nach bestem gewissen angegeben und habe auch mehrere Bilder dazu gestellt. Am Anfang hat alles Super geklappt schnelle bezahlung und Positive bewertung bekommen. Nach einer Woche kommt jetzt ein Ebay Fall Ware weicht erheblich von der Beschreibung ab und bei PayPal fehlen mir jetzt durch den Käuferschutz 200€. Ich habe Natürlich als Privatperson bei ebay jegliche Gewährleistungsansprüche und Rückgaberechte Ausgeschlossen und auch die Ware deutlich als Defekt verkauft.
Der Käufer möchte sich jetzt über den Käuferschutz das Geld zurück holen. Ich habe mit der Ebay Rechtsabteilung Telefoniert und die Sagen mir das ich da im Recht bin und jetzt 10Tage warten soll und das der Fall dann zu Ebay zur Prüfung geht. Wo ich dann Sehr Warscheinlich recht bekomme da ich alles richtig gemacht habe.
Der Käufer sagt er habe auch mit ebay telefoniert und die sagen er habe recht und kann angeblich über den Käuferschutz ein geld holen, was ich ihm nicht glaube da ich mir nichts vorzuwerfen habe. Habe aber auch oft gelesen das PayPal öfter den Käufern recht gibt egal was sache ist und viele so ihr geld verloren haben.
Ich bin Stinksauer auf den Käufer und würde gerne gegen ihn Rechtlich vorgehen kann ich hin auf Schadensersatz verklagen da ich jetzt 10Tage nicht auf das Geld zugreifen kann da er eigentlich kein Recht dazu hatte weil was er behauptet stimmt nicht.
Ich sehe das einfach nicht ein das er etwas defektes kauft und wenn er es nicht hinbekommt sein geld wieder haben möchte, das wäre ja viel zu schön. Deshalb fühle ich mich hier Betrogen und Möchte Rechtlich vorgehen.
4 Antworten
Du hast leider nicht angegeben, ob die Beschreibung wirklich der tatsächlichen Beschaffenheit entsprach.
Selbst wenn du angibst, dass das Gerät defekt ist, so muss die Ware der Beschreibung entsprechen. Beispiel: Wenn du angibst, dass bei einem Handy das Display gerissen ist und du es daher als defekt verkaufst, darf der Käufer davon ausgehen, dass der Rest des Gerätes in Ordnung ist. Ist jedoch auch die Elektronik im Innern beschädigt, entspricht das Gerät nicht der Beschreibung und der Käufer kann dann gegen dich vorgehen.
Ob ein solcher Fall vorliegt können wir leider nicht beurteilen. Ich kann dir daher nur raten, die Beschreibung nochmals genau mit der Reklamation des Käufers abzugleichen. Falls die Beschreibung nicht stimmt, wirst du die Ware zurücknehmen müssen.
Wie ebay entscheiden wird, kann ich dir natürlich nicht sagen.
Wenn du allerdings beschrieben hast, dass das Gerät durch einen Sturz beschädigt wurde und weiter keine Vorschäden (Wasserschaden etc.) vorlagen, muss der Käufer die Ware abnehmen, vorausgesetzt, dass der Rest der Beschreibung (Fabrikat, Typ, Alter, Ausstattung, Farbe etc.) korrekt war. Soweit mal die theoretische Rechtslage. Jedoch sind Recht haben, Recht bekommen und dann sein Recht auch noch durchsetzen zu können, drei unterschiedliche Dinge, die auch noch von anderen Faktoren wie z.B. der Zahlungsfähigkeit des Käufers abhängen.
Ob die Verweigerung der Annahme eine gute Idee ist, möchte ich hier nicht kommentieren. Eine Zustimmung zur Rücksendung ist daraus jedoch nicht abzuleiten. Wenn dir PayPal das Geld vorenthält und sich auf die Seite des Käufers stellt, könntest du das Problem auch dahingehend lösen, dass du das zurückgeschickte Gerät einfach neu einstellst und anderweitig verkaufst.
Im Ernstfall bliebe nur der Weg über das Gericht. Hierbei entstehen Gerichts- und Anwaltskosten. Oft werden vor Gericht Vergleiche geschlossen. Diese unsichere Variante mit dem erhöhten Kostenrisiko zu wählen, würde ich mir an deiner Stelle genau überlegen. Damit kannst du auch ordentlich baden gehen, denn Gerichte urteilen zuweilen anders, als man es vorher gedacht hätte. Ausserdem dauert der Weg einige Zeit, in der du natürlich ausser weiteren Kosten gar nichts hast. Und selbst wenn das Urteil zu deinen Gunsten ausfällt, ist damit noch lange nicht gesagt, dass der Käufer dann auch wirklich zahlen kann. Du hättest zwar mit dem Urteil einen Titel, aber immer noch kein Geld.
Es kann schon sein, dass die von eBay zu ihm gesagt haben, dass er Recht hat, wenn er denen erzählt hat, dass das Gerät defekt ist und du das nicht angegeben hast.
Das mit dem Schadenersatz wird wohl nichts werden.
Ich bin aber ziemlich sicher, dass du dein Geld bald hast, wenn deine Darstellung hier den Tatsachen entspricht. Alleine schon, weil der Käufer ja schon eine positive Bewertung abgegeben hat.
Ich habe den Artikel ganz genau oo Beschrieben wie er war und wie ich es sehen konnte, ins innere kann ich ja nicht schauen @imager761 deswegen habe ich den Artikel auch Ausdrücklich als Defekt verkauft und in die Kategorie Als Ersatzteil und Defekt gestellt und bin mir keiner Schuld bewusst.
Wenn es so ist wie du sagst dann kaufe ich mir ab jetzt bei ebay alles mögliche was defekt ist und wenn ich etwas nicht Reparieren kann schicke ich es zurück und verlage mein Geld egal ob Private auktion oder nicht.
Der BGB § ist vlt für Gewerbliche käufer oder so oder wieso heißt es dann überall das ich als Privat Person keine Rückgaberechte oder Gewährleistungen bringen muss??
Deine Schuld, genauer Sachmängelhaftung besteht eben darin, dass ein Wasser- oder Akkusäureschaden irreparabel wäre.
Aber bei einen technischen Gerät muss aber auch ein defekter bzw. als Ersattteil angebotener Artikel "eine Reparatur oder Wartung benötigen,", also instandsetzbar sein, etwa Zustand nach Displaybruch, Gehäuseschaden, Löstellenbruch Ladebuchse usw..
Andernfalls entsorge deinen Sondermüll bitte selbst :-)
Und wer paypal mit Umkehrung der Beweislast anbietet, muss wissen, worauf er sich bei Reklamationen einläßt :-O
wieso heißt es dann überall das ich als Privat Person keine Rückgaberechte oder Gewährleistungen bringen muss??
Weil du als Privatverkäufer n. § 13 BGB nur ein über die mängelfreie Übergabe hinausgehende Sachmängelhaftung für 1 Jahr ausschliessen kannst.
Alles andere ist so wirksam wie das Baustellenbschild "Eltern haften für ihre Kinder" :-O
G imager761
Ich sehe das einfach nicht ein das er etwas defektes kauft und wenn er es nicht hinbekommt sein geld wieder haben möchte, das wäre ja viel zu schön.
So ist es ja auch, und zwar gesetzlich geregelt: Grds. haftest du trotz Ausschluss für mängelfreie Übergabe. Sind nicht alle und vor allem der behauptete Defekt im Angebot benannt, darf der Käufer gem. § 434 BGB vom Kaufvertrg zurücktreten und bekommt sein Geld, Versandkosten und Rückporto erstattet.
Und paypal fackelt da nicht lange, hat klare Käuferschutzbestimmungen und Auskünfte eines Hotline-Mitarbeiters bei ebay interessieren die nicht im geringsten.
G imager761
Da lernst Du die negativen Seiten von PayPal kennen. Wieso bietest Du es überhaupt an?
Naja noch ist ja nichts entschieden und ich hoffe das PayPal das Richtige unternimmt. Wieso soll ich etwas nicht verkaufen was mir noch gutes geld bringt? oder würdest du es in den Müll werfen nur weil du damit nichts mehr anfangen kannst?
ich kenne keinen verkäufer der von paypal recht bekommen hat .
bei paypal gibt es einen KÄUFERschutz
ich hoffe das PayPal das Richtige unternimmt>
eher friert die hölle zu
warum bietest du als privatverkäufer überhaupt paypal an ?
als verkäufer hat man immer die arxxxkarte., erlebst du gerade selber
Weil ich der Meinung bin das PayPal einfach eine Gute Sache ist und ich davon ausgehe das es dort mit Rechten dingen zugeht, sonst wäre PayPal sicher nicht Weltweit bei Sovielen Unternehmen Tätig. Der Käuferschutz läuft über Ebay aber weil er per PayPal bezahlt hat wird das von ebay an die Weitergeleitet wenn ich bei PayPal auf Konfliktlösung gehe steht da auch das es wegen ebay dazu gekommen ist und ich warten muss wie ebay das Entscheidet. Also denke ich wenn ebay mir Recht gibt wird auch das Guthaben auf meinem PayPal konto wieder zur Verfügung stehen und ich denke nicht das bei pp wieder entschieden wird. Wozu gibt es Rechtschutz ich war vorhin beim anwalt und habe ihn das mal anschauen lassen und er sagt mach dir da kein Kopf wenn der Käufer den Artikel Geöffnet hat darf er den Artikel auch nicht zurück geben, kann ja sein das er Selbst etwas verbockt hat. Da er auch eine woche vorher eine Gute Bewertung abgegeben hat.
Ich bin eigentlich jemand der genau solche sachen ausschließen und vermeiden möchte so wie das eben passiert ist deswegen achte ich auch bei meinen Angaben sehr genau was ich schreibe und wie ich etwas schreibe. Ich habe geschrieben das der Schaden durch einen Sturz verursacht wurde und das ich kein experte bin und weitere defekte jeglicher art nicht ausschließen kann da es durch einen sturz entstanden ist. Es kann ja innnen Alles Mögliche abgebrochen oder gerissen sein oder ähnliches.
Werde jetzt einfach abwarten und versuchen mich nicht so zu ärgern darüber obwohl ich mich zu 100% im Recht sehe. Werde jetzt mal schauen müssen wie sich ebay entscheidet und ob die dann PayPal mein Geld wieder freigeben lassen da es mit dem Ebayschutz zusammen hängt.
Und am Besten wenn der Käufer mir das Paket zurück sendet werde ich die Annahme verweigern nicht das die dann sagen mit der Annahme habe ich der Rückgabe zugestimmt oder ähnliches.