E-Bay Kleinanzeigen Käufer zahlt zu wenig nach Erhalt des Artikels?

7 Antworten

Was du machen kannst?

Schreibe das restliche Geld ab und verbuche es als Lehrgeld! Es macht bei den Kleinanzeigen auch keinen Sinn, ins Ausland zu verkaufen. Meistens stecken Betrüger dahinter! Es gibt in jedem Land alles zu kaufen. Warum also kauft ein Käufer im Ausland und nimmt höhere Versandkosten in Anspruch?

Immer Bargeld gegen Ware! Ich hoffe, du hast dir das jetzt gemerkt!

Eine Klage lohnt sich gar nicht!

Die verlorenen 50.- musst du als Lehrgeld verbuchen - leider...

Willhaben bietet auch paylivery an. Damit muss der Käufer vorher bezahlen und das Geld wird dann an dich ausgezahlt, wenn die Ware vom Käufer akzeptiert wird.

Genaueres hier: https://hilfe.willhaben.at/hc/de/articles/360011365340-Wie-funktioniert-PayLivery-Online-Zahlung-und-Versand-

Zahlt sich vor allem für höherwertige Artikel aus...

Meiner Erfahrung nach sind deutlich mehr als 90% der Käufer und Verkäufer auf Willhaben ehrlich - aber man kann natürlich auch Pech haben...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
takeontheworld 
Beitragsersteller
 07.03.2022, 15:23

Danke. Tja das hab ich jetzt davon, dass ich einmal drauf vertraue, dass jemand ehrlich ist..

Birkenpilz  07.03.2022, 15:26
@takeontheworld

Ich hab als Verkäufer immer Vorkasse oder Zahlung bei Abholung vereinbart. Man kann dann auch nachprüfbar seine Adresse hergeben, damit der Käufer weiß, an wen er sich wenden muss, wenn etwas nicht stimmen sollte.

Meiner Meinung nach ist das kein Mangel, und nichts, was nicht vorher klar war.

Wieviel hat er denn weniger gezahlt ?

Nach Deinem Text macht es meiner Meinung nach keinen Sinn, dem verbleibenden Betrag - mit viel finanziellem Einsatz - hinterher zu rennen... mit unsicherem Ausgang.

  • lernen
  • abhaken
  • weitermachen.

... und ggf. eine negative Bewertung abgeben.

takeontheworld 
Beitragsersteller
 07.03.2022, 15:07

50€ würden jetzt fehlen, da sie sich weigert, den rest zu bezahlen

GutenTag2003  07.03.2022, 15:09
@takeontheworld

Selbst wenn es weh tut. Es war sicher seine Absicht, günstiger an den Artikel zu kommen.

Er wird Dir die Differenz sicher nicht zahlen.

Klar, kannst in dem Land in dem der Käufer sitzt zivilrechtlich vorgehen/klagen.

Lohnt sich das? Nö.

Deine Ansicht in ehren, aber das du es verschwiegen hast ist nicht richtig. Nichts zu sagen ist fast wie die Unwahrheit zu sagen.

takeontheworld 
Beitragsersteller
 07.03.2022, 15:08

Was genau habe ich verschwiegen? Der Artikel war als gebraucht drin, es waren Fotos drin und es war angegeben, dass er gebraucht ist und leichte Gebrauchsspuren aufweist. Ich sehe nicht, was ich da hätte anders machen können.