Dürfte ich als 14-jährige mit einem 20-jährigen Sex haben?
Mehr sag ich dazu nicht :'D.
15 Antworten
Sofern Du Deutsche bist, darfst Du mit jedem Sex haben, der 14 oder älter ist (in Österreich und Schweiz auch mit Jüngeren - A: ab 12 und CH: ab 11). Strafbar macht sich höchstens der Ältere (in D & A gibt es für Sex mit 14-Jährigen nach oben keine Altersgrenze für den Partner - in CH wäre es max. 17-Jährigen erlaubt, da es dort erst ab 16 keine Obergrenze mehr gibt)! ^^
Also selbst der Sex eines 44-Jährigen wäre in D mit einer 14-Jährigen i.d.R. erlaubt (Ausnahmen bestätigen die Regel, aber das sind wirklich seltene Ausnahmen).
Denn ab 14 bist Du in D & A (CH: 16) "sexualmündig". Da ist der Sex alleien deine Entscheidung. Die Eltern können den Sex nur verbieten, wenn man noch nicht sexualmündig ist ...
Natürlich darfst Du. Und er darf auch mit Dir Sex haben, falls das die eigentliche Frage sein sollte.
Jasmin. Man darf ab 14 sex haben. Nur Andere Person soll auch 14 oder älter sein.
Wenn es strafbar wäre, wäre die Stadt jetzt verdammt reich und die Familien verdammt Arm jetzt.
Man dürfte sogar in Spanien bis vor eine Woche mit 14 heiraten.
Seit eine Woche ist dort 16.
Sie ist noch minderjährig, daher ist gesetzlich der sexuelle Umgang mit Personen über 18 gesetzlich verboten
Steht wo? Sagt wer?
Sie ist noch minderjährig,
ja.
daher ist gesetzlich der sexuelle Umgang mit Personen über 18 gesetzlich verboten
nein, ein derartiges Gesetz gibt es nicht. Das Schutzalter in Deutschland liegt bei 14 Jahren. Und der 20jährige ist ja wohl deutlich über 14 Jahre alt. Gegen welches Verbot sollte die 14jährige Fragestellerin somit verstoßen?
und dies kann falls sie es doch tut zu einer Anzeige folgen falls die Eltern (egal welcher seite) es heraus finden
Genau, damit der Staatsanwalt auch mal etwas zu lachen hat. Der Vater des 20jäöhrigen Mannes wird bestimmt die 14jährige Fragestellerin anzeigen.
Nochmal: Da ist nichts strafbares dran, weder hinsichtlich des 20jährigen Mannes, noch hinsichtlich des 14jährigen Mädchens.
und wenn sie ihre "Kinder" davon nicht abhalten aber wissen was ihre "kinder" Vorhaben machen sich diese auch Strafbar
Nein. Haben Dir Deine Eltern etwa beigebracht, dass Sex etwas schlimmes ist, wofür Du in die Hölle kommst? Du tust mir richtig leid. Schon 15 Jahre alt und immer noch so ahnungslos?
Nein darf sie nicht
Mit 14 Jahren darf man Sex haben, mit wem man möchte. Er/Sie muss nur ebenefalls mindestens 14 Jahre und einverstanden sein
Nein darf sie nicht
Aber selbstverständlich darf sie das, Jasmin. Wie kommst Du auf die doch recht abenteuerliche Idee, eine 14jährige würde dafür bestraft werden, wenn sie Sex mit einem 20jährigen hat?
Hallo,
zum Hintergrund alle möglichen Konstellationen:
- Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren ist für Jugendliche und Erwachsene verboten, wenn dabei eine Zwangslage ausgenutzt wird.
- Für Volljährige ist Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren nicht erlaubt, wenn Entgelt geleistet wird.
- Ebenfalls strafbar ist Sex mit Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn Personen über 21 Jahre dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen.
Wichtig beim letzten Punkt ist die "fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung" Das ganze ist subjektiv zu betrachten. Hat Z.b. der 22 Jährige mit seiner 15 Jährigen Freundin Sex und die Freundin befindet sich auf einem "normalen" Entwicklungsniveau, weiß sie, worauf sie sich einlässt.
Ist das hingegen ein 35 Jähriger, der eine 14 Jährige versucht rumzukriegen und sie weiß bevor sie Sex haben nicht mal, wovon er davor gesprochen hat, wäre es verboten.
In eurem Fall also auf jeden Fall in Ordnung, wie bexsassy bereits gesagt hat:)
LG
Inzwischen ist § 182 Abs. 3 StGB quasi in doppelter Hinsicht subjektiv gefasst. Während das "Opfer" früher entweder die erforderliche Reife hatte oder eben nicht (und zwar gegenüber jedem), ist nunmehr gesetzgeberisch klar gestellt, dass sich das auf den individuellen "Täter" und die Tatumstände bezieht.
Die 14-Jährige kann also gegenüber dem 35-Jährigen unfähig zur sexuellen Selbstbestimmung sein, und einen Tag später gegenüber einem anderen 40-Jährigen fähig zur sexuellen Selbstbestimmung. Und wieder einen Tag später ist sie gegenüber einem 23-Jährigen wieder unfähig zur sexuellen Selbstbestimmung.
Eine weitere Änderung die seit Mitte/Ende Januar in Kraft ist, betrifft die Verjährung von Taten nach § 182 StGB: denn § 182 StGB wurde in den Katalog von § 78b StGB aufgenommen. Bei Taten nach § 182 StGB ruht die Verjährung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres (!) des Tatopfers.
Besten Dank für die Ergänzung:)
Schon Lustig die Frage... (Wegen deinem Smiley)
Grundsätzlich ists schon erlaubt, wenn alle parteiien einverstanden sind. aber wenn deine Eltern ihn anzeigen könnte es Probleme geben.
Naja.... Probleme für die Eltern wegen falscher Verdächtigung? ;-)
solange er nicht dein einem abhängikeits Verhältniss(z.B.Lehrer,Trainer ect.) steht ist es erlaubt.
Ab 14 ist man in Dt sexuell Mündig und darf selbst entscheiden mit wem man Sex hat.Du darfst mit jeden anderen Sex haben der auch mindestens 14 und selbst wenn er 20,30 oder sogar 80 wäre.
Gesellschaftlich ist das eine andere Frage aber vom Gesezt her ist es erlaubt
Sie ist noch minderjährig, daher ist gesetzlich der sexuelle Umgang mit Personen über 18 gesetzlich verboten und dies kann falls sie es doch tut zu einer Anzeige folgen falls die Eltern (egal welcher seite) es heraus finden und wenn sie ihre "Kinder" davon nicht abhalten aber wissen was ihre "kinder" Vorhaben machen sich diese auch Strafbar