Dürfen sich gläubige Muslima, die bis auf ihr Gesicht verschleiert sind, geschminkt in der Öffentlichkeit zeigen? Ist das nicht haram?
9 Antworten
Für mich ist es sehr widersprüchlich, wenn Muslima mit Hijab und Make-Up in die Öffentlichkeit rausgeht. Dann zieht sie doch Blicke auf sich zu.
Die Muslima soll sich nicht aufreizend kleiden und keine Blicke auf sich zu ziehen. Sie soll auch deswegen keine engen Klamotten anziehen (hab ja welche gesehen und ich selbst bin auch nicht ganz perfekt). Möglichst soll sie unscheinbar zeigen.
Was nützt der Hijab denn, wenn sie mit aufreizenden Make-Up und roten Lippen geschminkt ist? Dann wirkt sie für andere ziemlich schön. Das kann nicht der Sinn eines Hijabs sein.
Blumenmeerwelt: Danke für Deine Antwort als Muslima!
Sie dürfen sich auch normal zeigen. Es herrscht Religionsfreiheit, wenn du sehr gläubig bist, habe ich keine Antwort zu deiner Frage.
Sicher dürfen sie es. Es gibt NICHTS - ausgenommen ihrer eigenen persönlichen Überzeugung, nicht durch Wunsch oder gar Druck von anderen - was dagegen spricht
heiter15, für die Muslime ist der Koran Gesetz !
Hier gelten andere Gesetze, nicht der Koran...
Nach meiner persönlichen Meinung ja.
Dort wo man leben will, sind die jeweiligen Gesetze, die vor Ort Gültigkeit haben bindend.
Weder ist das Verschleiern eine islamische Pflicht, noch ist das Schminken verboten.
Allerdings - da stimme ich zu - ist es absolut unsinnig, sich einerseits zu verschleiern, andererseits dann aber gleichzeitig zu schminken. Diese Praxis geht am eigentlichen Zweck des angeblichen Kopftuchgebotes vorbei.
Andererseits können die muslimischen Frauen so DIE Brüder und Schwestern mundtot machen, die sich über Muslima ohne Kopftuch aufregen; es ist halt eine "Krücke", die dem allzu menschlichen Bedürfnis nach "gesehen werden wollen" nachkommt.
In schā'a llāh
Wir leben hier nin Deutschland und hier zählt einzig und allein das Grundgesetz. Und in dem steht nichts davon dass es verboten wäre sich zu schminken.
Also darf die Frau das! Punkt!
Nein, eine Muslima darf sich nur für ihren Ehemann schön machen.
Nein, eine Muslima darf - aus islamischer Sicht - machen, was sie will. Sie hat sich lediglich nach den Gesetzen des jeweiligen Aufenthaltsortes zu richten.
Es gibt keinen Zwang im Glauben!
Wirklich traurig das Menschen so denken
Für dich vielleicht. Für Muslime zählt (auch) der Qur'an und so lange man dadurch niemandem schadet, kann es dir egal sein, ob sich die Person an die Gesetzte des Islams hält.
HPG66, auch aus Sicht des Koran?