Dürfen mir meine Eltern vorschreiben was ich anziehen soll und wie ich meine Haare machen muss?

12 Antworten

Heey.

Na ja, also zeig ihnen einfach worin du dich wohlfühlst und dir angenehm ist.

Musst ihnnen das wohl so zeigen, viele Eltern haben da so einen Kontrollwimmel und übertreiben ziemlich. Na ja, aber eigentlich musst du dich in der Kleidung wohlfühlen alles andere ist egal. Versuch ihnen, das so zu sagen, wenn sie dich wieder nerven.

Sie wollen doch eigentlich auch nur, dass es dir gut geht und von daher sag ihnen, dass du dich in deiner jetzigen Kleidung wohlfühlst.

LG :)

Am 2.11.2000 wurde das »Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts« (BGBl. I, S. 1479) verabschiedet. Sein die Ächtung der Gewalt in der Erziehung betreffender Teil trat am 8. November 2000 in Kraft und hat § 1631 Abs. 2 BGB wie folgt gefasst:

»Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.« In § 16 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII wurden die Angebote der Jugendhilfe zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie um folgende Aufgabe erweitert:»Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.«

Zielsetzung der gesetzlichen Neuregelung ist es, nicht nur die Gewalt in der Erziehung zu ächten, sondern zugleich Eltern (und anderen Personensorge-Inhabern) Wege zur gewaltfreien Erziehung aufzuzeigen und sie dabei zu begleiten.

Hintergründe

Gewalt in der Erziehung ist weit verbreitetIn Deutschland gehört Gewaltausübung bei der Erziehung immer noch zum Alltag. Sie lässt sich wegen des Dunkelfeldes nur schwer erfassen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium der Justiz gehen davon aus, dass in Deutschland über 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen von ihren Eltern geohrfeigt und etwa 1,3 Millionen körperlich misshandelt werden - und davon 420.000 sogar häufig (vgl. ihr gemeinsames Informationsfaltblatt »Mehr RESPEKT vor Kindern«). Es liegen aber aus den letzten Jahren auch konkrete Erhebungen vor, die ein hohes Ausmaß an körperlicher Gewaltanwendung gegen Kinder aufzeigen. So gaben 81,5 Prozent der von Bussmann im Jahr 1992 in der BRD befragten 2.400 Jugendlichen an, geohrfeigt worden zu sein, 43,5% berichteten über deftige Ohrfeigen und 30,6 Prozent über eine sog. »Tracht Prügel«. In einer vom Kriminologischen Institut Niedersachsen in 4 deutschen Städten durchgeführten Befragung gaben 55,6 Prozent der Minderjährigen an, bis zu ihrem 12. Lebensjahr elterliche Gewalt erlitten zu haben (Pfeiffer u.a., 1998, S. 87).

Gewalt wird meist verharmlost Gewalt in der Erziehung wird meistens nicht nur von Eltern als rechtens angesehen, sondern durchweg auch von der Umwelt gebilligt. Zumindest werden immer noch »ein Klaps« und »eine Ohrfeige« (z.T. aber sogar auch die ominöse »berechtigte Tracht Prügel«) in weiten Kreisen der Bevölkerung (und zwar in allen Schichten !) als normales Erziehungsverhalten betrachtet und gerne mit abgegriffenen Redewendungen gerechtfertigt wie: »das hat noch keinem Kind geschadet« – z.T. noch bedenkenlos ergänzt um »bei mir war es genauso und aus mir ist ja auch etwas geworden«. Dabei wird (natürlich) verschwiegen, dass erwiesenermaßen auf »eine« Ohrfeige (oder Klaps) leicht zwei, drei, ja viele folgen und sehr schnell Schläge zum ganz selbstverständlichen Erziehungsmittel werden, wenn es darum geht, Kinder »zur Vernunft zu bringen« oder von unerwünschten Handlungen abzuhalten.

Körperliche Bestrafung ist unzulässig Die Ächtung jeglicher Körperstrafen war notwendig, um der Gewaltanwendung »schon von Kindheit an« jegliche Legitimation zu nehmen, denn sie stellen – unabhängig von ihrer Intensität – für Kinder stets eine Demütigung dar (ebenso: Gesetzesbegründung BT-Drucks. 14/1247, S. 8), die die Würde des Kindes verletzen.

Beispiele für unzulässige »körperliche Bestrafungen«: Jegliches Schlagen - und zwar nicht nur die ominöse »Tracht Prügel«, sondern auch »eine Ohrfeige« oder »ein Klaps« (in das Gesicht, auf Arm/Hand/Finger, Rücken, Gesäß), das Treten, aber auch heftiges Schütteln oder festes Drücken, Schubsen, Stoßen eines Kindes (meist beschönigend »hartes Zupacken« genannt), das »Ohr umdrehen«, an den Haaren ziehen, sowie das Anbinden oder Fesseln.

Bei wiederholtem Auftreten derartigen elterlichen Fehlverhaltens kommen Eingriffe des Familiengerichts in das Elternrecht gemäß §§ 1666, 1666a BGB bis hin zu Beschränkungen oder Entzug des Sorgerechts in Betracht und strafrechtlich stellen solche Verfehlungen – spätestens jetzt – stets Körperverletzungen bzw. Nötigungen dar.

Ich hoffe das FÜR DIE RATGEBER HIER nun endlich einmal geklärt ist das Eltern in Bezug auf körperliche Züchtigung NULL Rechte haben!! Sellbst zu einem Klaps, oder auch nur „einem kräftigen schütteln“ dürfen sie sich nicht hinreißen lassen! Die entsprechenden §§ habe ich ja als Beleg angegeben.

Mit freundlichen Grüßen, vor allem an alle Kinder und Jugendlichen

Michael

Organisator  13.06.2011, 02:38

Es geht hier nicht um "körperliche Züchtigung". Schöner Vortrag, aber am Thema vorbei!

Spielt nicht das Kind gegen seine Eltern aus, nicht die Jungen gegen die Alten, nicht die "Linken" gegen die "Rechten", nicht arm gegen reich, nicht Nord gegen Süd, nicht Bayer gegen Ostpreußen, nicht Österreicher gegen Schlesier.

Wir sind ein Volk!

Theoretisch schon, aber bei einem 14 jährigen jungen Menschen würde ich es nicht machen. Ein junger Mensch soll und will seine Stilrichtungen testen, alles mögliche ausprobieren, in welcher Kleidung und Frisur er/sie sich wohl fürhlt. Wie sie bei Freunden ankommt. Versuche es deinen Eltern so zu erklären. Diese Freiheit brauchst du und sie ist nicht schädlich (im gegensatz zum Rauchen und Trinken).

Meine Mutter war sehr dominant und hat es gemacht. Sie hat mir sogar mal die Haare geschnitten, weil es nicht ihren Wünschen entsprach.

Aber sowie ich um die Ecke war, habe ich den Rock erstmal kürzer gemacht. Und als ich dann endlich aus dem Haus war, konnte ich dann tun und lassen, was ich wollte. Aber ich glaube, unter heutigen Bedingungen ist das nicht mehr so einfach machbar.

Deine Eltern dürfen dir jede Art von Körperschmuck (Tattoo und Piercing) verbieten.

Ob du jetzt eine Punkerfrisur hast, ist deine Sache. Deine Umwelt wird schon entsprechend auf dich reagieren. In der Berufswelt zählt ein seriöses Auftreten. Da regelt sich das mit dem Aussehen schon ganz von alleine.