Dürfen Minderjährige eine WG gründen?
Meine BF labert mir schon seit gestern die Ohren voll, dass wir eine WG gründen sollten, mit noch ein paar anderen Mädels. Ich hab ihr gesagt, dass wir das garnicht dürfen, weil wir minderjährig sind und sie meint, dass die eine Freundin nächstes Jahr 18 ist und dann könnten wir eine WG gründen. Eigentlich habe ich keine Lust dazu, aber ich glaub auch garnicht, dass das geht. Dürfen Minderjährige eine WG gründen, wenn eine Person aus der Gemeinschaft über 18 ist?
8 Antworten
Die Person über 18 darf eine Wohnung beziehen. Eine WG daraus machen muss erst einmal mit dem Vermieter und besonders mit ALLEN Eltern der minderjährigen besprochen werden. Ob ihr dadrin auch wohnen dürft, hängt davon ab, wie ihr beaufsichtigt seid. Ich denke nicht, dass das so einfach wird.
Die 18jährige kann die Wohnung mieten, wenn sie diese zahlen kann und dann mit anderen einziehen, wenn es der Vermieter erlaubt. Bei unter 18jährigen müssen die Eltern einverstanden sein und auch alles bezahlen.
Die Erlaubnis der Eltern muss vorliegen und diese übernehmen auch die Haftung für die ganze Wohnung und die Miete usw. wenn keine andere Person in der WG über 18 ist und genau diese Haftung übernimmt.
Dürfen Minderjährige eine WG gründen, wenn eine Person aus der Gemeinschaft über 18 ist?
Nein, aber die Person über 18 kann sie gründen.
klar mit Erlaubnis deiner Eltern darfst du ab 16 aussziehen