Dürfen Eltern am Unterricht des Kindes teilnehmen, und gibt es eine Rechtsgrundlage?
Dürfen Eltern an einer Unterrichtsstunde des Kindes teil nehmen?
Ich möchte mich gerne eine Stunde in den Unterricht der Mathe-Lehrerin unserer Tochte setzen. Nur dadurch kann ich mir ein Bild machen, wie der Unterricht qualitativ gestaltet wird. Die Lehrerin verweigert aber eine Teilnahme am unterricht mit der Begründung:
"Der Ablauf des Unterrichts würde erheblich gestört."
Gibt es ein Gesetzestext, der es Eltern erlaubt am Unterricht teil zu nehmen?
9 Antworten
Der Elternvertretung der Schule steht ein Hospitationsrecht zu. Selbst gegen den Willen des Lehrers.
Ich war Elternvertreter in Niedersachsen und NRW.
Um ggf. Fehlverhalten von Lehrern, oder Defizite in der Vermittlung erkennen zu können, ist es teilweise erforderlich das so vorgegangen wird.
Das ist also keineswegs unüblich.
Ich kann nur sagen das wir als Elternvertreter in Niedersachsen (an einer Gesammtschule) regelmäßig Unterrichtsstunden in allen Fächern besucht haben.
Und in NRW haben wir bei Ansprache von Eltern in den entsprechenden Fächern, bzw. bei den entsprechenden Lehrern am Unterricht teilgenommen.
Die Rechtsgrundlage besagt, dass Eltern, Lehrer und Schulleitung zusammen mit den Schülern für ein gute Lehre zusammenarbeiten sollen. Generell ist es möglich, dass in Ausnahmesituationen Eltern am Unterricht teilnehmen, aber in der hier geschilderten Situation, halte ich das wirklich für sehr unwahrscheinlich, dass das gut für den Unterricht wäre. Warum sollte ein Lehrer sich einem Elternteil mit einer solchen Grundeinstellung aussetzen wollen? Die EInschätzung des Lehres ist durchaus gerechtfertigt, daher wird kaum eine Ausnahme zustande kommen. Wo kämen wir denn hin, wenn jedes Elternteil den Lehrer kontrollieren könnte, wie es wollten?
Da würde ich mir als erstes mal das Schulgesetz deines Bindeslandes ansehen. In der Regel kann man als Elternteil nicht am Unterricht teilnehmen. Begründet wird dies damit, dass das Erziehungsrecht der Eltern und der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag in der Schule gleichgestellt sind. Du hast also nicht mehr Rechte als die Lehrerin, was die Unterrichtung deines Kindes betrifft.
Stell dir doch auch mal vor, wie das für dein Kind wäre, wenn du da als Mutter im Unterricht auftauchst - wo es andere Eltern nicht tun. Und inwiefern hättest du bei der Auswahl der Lehrer/ Lehrerinnen für dein Kind ein Mitbestimmungsrecht? Was würde denn passieren, wenn deiner Meinung nach (und du bist vermutlich keine pädagogische Fachkraft) der Unterricht qualitativ nicht in Ordnung wäre?
so ganz verstehe ich das ansinnen nicht....
können eltern objektiv (oder eher mehr subjektiv) die qualität des mathematikunterrichts beurteilen ??? und was qualifiziert eltern, dies beurteilen zu können.
ich gehe mal davon aus, dass es in mathe mit der lehrerin hapert.
somit würde ich eher über den elternrat und die schulleitung versuchen vorzugehen und immer taktisch klug agieren / argumentieren.
wenn der elternrat nichts erreicht, würde ich mich schriftlich an den direktor wenden und in dem brief so sachlich wie möglich alles schildern,
dass es probleme gibt und die lehrerin selbst für den elternrat nicht erreichbar ist und erst einmal um eine gemeinsame aussprache mit allen eltern (elternrat und eltern der betroffenen kinder) bitten.
(man sollte versuchen, so viel eltern wie möglich mit ins boot zu holen.)
Das dürfen Eltern, aber da hier mal wieder nicht steht, um welches Bundesland es sich handelt, ist die genaue Beantwortung etwas schwieriger. Gib mal bei google dein Bundesland als Adjektiv ein + Schulgesetz, also z.B. "niedersächsisches Schulgesetz", dann wirst Du alle Gesetzestexte finden. Du kannst es auch mal mit "Elternrechte" und den beiden anderen Stichwörtern probieren.
Es geht um eine Schule in NRW
In NRW gibt es generell die Möglichkeit in Absprache mit Lehrer und Schulleitung.
Nun war gerade Kind NR 4 am Telefon.
Der Elternrat ist nicht einmal in der Lage einen Tremin mit der Lehrerin zu vereinbaren.