DSS Vermögensverwaltung AG kündigen/Zahlung aussetzen

6 Antworten

Hallo zusammen. Ich schreibe nun hier mal rein auch wenn dieses Thema schon etwas älter ist. Mein Mann hat eine Beteiligung bei DSS seit 2002 Laufzeit 15 Jahre über einen Betrag von 52.50 monatlich. Ende wäre Dezember 2017 Mein Mann ist 2013 verstorben und die Beteiligung wurde von mir aus finanziellen Gründen nicht weitergezahlt. Es hat sich auch nie jemand gemeldet von denen. Ich habe die Sterbeurkunde verschickt mit bitte um Auflösung und Auszahlung. Bekam ein schreiben das dieses nicht möglich ist und die Zahlungen seit 2013 im Rückstand sind. Eine Kündigung muss 6 Monate vorher erfolgen. Wir sind eine Erbengemeinschaft mit meinen zwei Kindern. Nun wollen sie eine Übernahme Bestätigung von uns das es auf einen erben übergeht aber auf keinen Fall ausbezahlen. Bin etwas überfordert weil ich die Raten nicht bezahlen könnte und auch nichts nachzahlen möchte da ich nur schlechtes und negatives drüber lese. Bitte um Hilfe

Hallo, ich habe auch seit 2006 einen Vertrag mit denen. Habe auch mal gefragt, wie es mit dem Kündigen sei. Nicht möglich! Ich kann jetzt nur während der Elternzeit meine Beiträge aussetzen, hernach braucht man gute Gründe, aussetzen zu können. Habt Ihr schon Neuigkeiten, ob man die Anteile verkaufen kann? Danke + Grüße Nadine

anton1956  30.06.2014, 16:46

siehe mein Kommentar im Forum. Betrifft alle Anleger der DSS AG.

Hallo bin seit 2007 bei der DSS ich habe einen Vertrag mit einer Laufzeit von 5 jahren, das heisst das dieser Vertrag jetzt ausläuft. Es war eine Einmalanlage im 5 stelligen Bereich :-(.

Ich habe jetzt sie DSS angeschrieben bis wann ich mit dem Geld + Zinsen rechnen kann. Bin gespannt was dabei rauskommt.

Meine Frau hat auch noch ein Zertifikat mit einer Laufzeit von 25 Jahren und monatlich 50,-€ Einzahlung. Laut einem Anwalt haben wir die Zahlungen komplett eingestellt und das schon seit ca. 3 Jahren. Es ist bis jetzt noch nichts von der DSS gekommen, das die Zahlungen fort geführt werden müssen!!!

Gruß Martin

anton1956  30.06.2014, 16:44

An sirlex73: Die werden auch nicht Antworten. Wir müssten uns mit vielen ebenfalls Betroffenen zusammentun und über eine kompetente Anwaltskanzlei prüfen lassen, wie wir weiter vorgehen. Ich hätte eine Kanzlei, die die Dss AG und ihre Geschäftsgebaren schon kennt. bitte Anruf oder Mail bei Interesse. antonwieser@gmx.de 08282-1222

catera 
Beitragsersteller
 17.10.2012, 17:03

Hi sirlex73, bitte geb uns Bescheid, wenn Du ein Ergebniss hast!

MisterX78  21.04.2013, 13:07
@catera

Hallo Martin,

es ist schon einige Tage her, als Sie geschrieben haben, Sie möchten kündigen. Wie ist der aktuelle Stand? Haben Sie Ihr Geld bekommen?

Über eine kurze Info wäre ich dankbar.

Mfg Jochen

Hallo streite mich seit zwei Jahren mit der DSS. Möchte auch kündigen aber das geht ja nicht. Du kannst nur deine Anteile Verkaufen! Das Geld das du schon eingezahlt hast ist auf alle fälle futsch wenn du deine Raten nicht mehr zahlst. Aber vieleicht wenn wir noch ein paar Leute finden die auch raus aus diesem Vertrag wollen können wir mehr druck auf die DSS ausüben und kommen so vieleicht raus?! Grüßle Jasmin

DanielD81  14.08.2012, 12:28

Hallo,

mir geht es genauso. Habe im Jahr 2002 ein Vertrag mit der DSS abgeschlossen. Laufzeit: 30 Jahre. Würde am liebsten den Vertrag kündigen. Schon mal versucht. Aber lt. Aussage der DSS AG nix möglich.

@Jasmin Gibt es von Deiner Seite zu diesem Fall was neues? Laut einem befreundeten Anwalt könnte es u. U. auch ein Problem geben bzgl. der Verjährungsfrist.

Die größte Angst welche ich habe ist, dass ich noch Jahre einzahle und früher oder später mein sauer verdientes Geld futsch ist.

Gruß

Daniel

NaumerNaumann  18.03.2013, 16:19
@DanielD81

Bei den ersten Gesellschaften der DSS gibt es in der Tat Verjährungsprobleme bei Schadensersatzansprüchen. Diese verjähren nicht nur 3 Jahre nach Kenntnis von Schaden und Schädiger, sondern auch absolut spätestens 10 Jahre nach dem Vollzug des Beitritts. Auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist nach über 10 Jahres ausgeschlossen. Für ggf. bestehende Widerrufsrechte gilt dies allerdings nicht.

Auf jeden Fall sollte man aktiv werden und seine Gesellschafterrechte wahrnehmen, insbesondere die vollständige Jahresabschlüsse anfordern sowie die Mitteilung der Kapitalkonten, um festzustellen, ob die vollmundigen Versprechungen sich in den Jahresergebnissen widerspiegeln. Dies ist nämlich offensichtlich nicht der Fall, denn Gewinn- und Verlustrechnungen - die jedem Gesellschafter als Kernbereich seiner Informations- und Kontrollrechte zustehen und ihm mindestens auf Nachfrage zugesandt werden müssen - werden von der DSS nicht herausgegeben. Man muss sie gerichtlich einklagen. Vor der Weiterzahlung der Raten sollte man also erst einmal die Gesellschaft zur Erfüllung ihrer Pflichten auffordern. Aus der Verletzung wesentlicher Gesellschafterrechte oder bei dauernder Ertragslosigkeit können sich (neue) Kündigungsgründe ergeben.

J. Naumer

Horst, 55 Stellt alle Zahlungen ein und lasst euch anwaltlich vertreten. Es wird keinen Gewinn mehr geben. Jeder Euro, den ihr hier noch einzahlt ist verbrannt.

catera 
Beitragsersteller
 27.10.2014, 13:59

Wie sicher bist Du Dir, dass das Geld definitiv weg ist und woher weißt Du das? Ein Anwalt ist ja leider auch nicht ganz billig... was der bisherige Grund ist, warum ich noch nicht raus bin.