Drogentest gemacht : Wenn Positiv von der Schule rausgeworfen?

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du willst also irgendjemanden klarmachen das dir soetwas passiert ist: http://www.youtube.com/watch?v=PKX2xGiK_Rs

funnyanswers  07.09.2010, 23:22

AHAHA GENIAL!

Ich muss da mal mit einem Mythos aufräumen.

Der Konsum ist straffrei.

Aber, um es zu Konsumieren, muss man es besitzen - spätestens dann, wenn man es in der Hand hält, oder?

Und um es zu besitzen, muss man es erwerben oder herstellen, denn irgend wo her muss das Zeugs ja kommen, auch richtig?

Herstellung, Erwerb und Besitz sind strafbar. Demnach wird man strafrechtlich nicht wegen dem Konsum belangt, sondern wegen Besitz Erwerb, Herstellung.

Kommt also auf genau das Gleiche raus, oder?

Hört sich doch toll an, Konsum ist nicht strafbar. Ist aber bis auf einen Fall völlig egal. Dieser eine Fall ist, man Raucht das Zeugs passiv. In allen anderen Fällen ist man wieder der Mops, es handelt sich um nichts anderes as um eine juristische Spitzfindigkeit. Da wurde etwas benannt, ohne jeglichen wirklichen Effekt, was sich dann toll anhört aber im Wahrheit ist alles ganz genau wie vorher.

Soweit klar?

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Nun zu Deinem Problem.

Wenn Die Schule Dich bittet, einen BTM-Test zu machen, dann machst Du den? Die können das nicht anordnen, außerim Strafverfahren kann das Dir nicht befohlen werden, auch wenn man Dr das weis gemacht hat. Hättest Du den verweigert, könnten die gar nichts machen.

Nun hast Du ihn gemacht, blöd gelaufen.

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Wenn der positiv ist, wollen die Dich von der Schule werfen? Können die machen.

Nicht weil das was mit straffrei oder strafbar zu tun hat, das ist völlig egal, hier gelten andere Regeln, nämlich deren Regeln.

Eine Schule kann einen Schüler selbstverständlich verweisen, wenn nach Ansicht der Schule dieser nicht mehr tragbar ist.

Entscheidet also die Schule, das ein Drogeneinpfeifer in ihren geheiligten Hallen nichts zu suchen hat, dann ist der im nächsten Moment draußen.

Klar soweit?

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Also nochmal zusammengefasst. Den Test hättest Du verweigern können, das Ergebnis kann jetzt durchaus zum Ausschluß führen.

Und der Konsummag streiffrei sein, was nichts bringt, man hat Dich trotzdem - obwohl Dien schulisches Problem mit einem Strafverfahren nichts zu tun hat.

Warlordfw  08.09.2010, 07:05

Irrglaube. Das ist das, was einem manche Polizisten (die meist keine wirkliche Ahnung haben, was das angeht) erzählen wollen. Er muss gar nichts beweisen, dass ist die Aufgabe der Anklage und da das nicht möglich ist, so lange man die Klappe hält, bleibt es beim nicht verbotenen Konsum.

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Und ja, man kann auch konsumieren, OHNE zu besitzen. Beispiel: Jemand lässt dich an SEINEM Joint ziehen.

Nachzulesen beispielsweise im Standardkommentar zum Betäubungsmittelgesetz oder eben hier etwas juristischer erklärt:

http://www.youtube.com/watch?v=ZOr5uaJd_Rw

naja, die können schon (je nachdem wie alt du bist). halte ich aber eher für unwahrscheinlich. ärger gibts bestimmt und vielleicht auch eine suspendierung, aber rauswurf glaub ich nicht dran...

er meint es ist straffrei etwas im blut zu haben wie hier halt THC.

der besitzt und öffentlicher konsum ist strafbar jap. auch zuhause aber das kann dir niemand nachweisen.

also "suspendieren" bis alles geklärt ist können sie dich aber rauswerfen ohne beweise eher nicht

lpichelk  08.09.2010, 09:30

wenn die schule sagt sie möchte keine unter drogeneinfluss stehenden schüler haben dann ist das ein guter grund ihn rauszuschmeissen leider. das hat mit strafbar oder nicht noch gar nichts zu tun.

Ich glaube sie können das.....aber ich weiß nicht genau ob das mit dem Drogentest von der Schule legal war. Hier solltest Du einen Anwalt zu Rate ziehen.

lpichelk  08.09.2010, 09:32

es gibt schulen an denen ein regelmäßig negativer test ein kriterium ist um auf der schule zu bleiben. sind meistens internate oder ähnliches.