Dosenpfand bei Beschädigung?
Ich habe vor einiger Zeit ein Pallette 0,5er Büchsen Bier gekauft und die Dosen nach alter Manier geknautscht (also der Länge nach zusammengestaucht dass sie ähnlich wie ein Hockey Puck sind). Gelesen habe ich, dass auch beschädigte Dosen zurückgenommen werden müssen, aber auch in der Form?
3 Antworten
Für eine Rücknahme musst du nachweisen, dass es sich bei deiner Verpackung um eine bepfandete Verpackung handelt. Dies geschieht bei Einwegverpackungen wie Getränkedosen über das DPG-Pfandlogo. Ist dieses noch zweifelsfrei erkennbar, dann ist der Händler zur Rücknahme verpflichtet. Wenn nicht, dann nicht.
Das was du gelesen hast, bezieht sich darauf, wenn Dosen oder Flaschen so stark verformt sind, dass ein Automat diese Form, beim Abgleich mit der Datenbank, nicht mehr als Dose oder Flasche erkennt und wieder auswirft. In diesem Fall muss der Händler dann das jeweilige Gebinde händisch zurücknehmen. Der Automat ist keine Grundvorraussetzung für die Rücknahme, sondern lediglich eine technische Unterstützung.
Genauso kann der Händler aber auch die Rücknahme verweigern, wenn eine Flasche zwar vollkommen intakt ist, aber das Etikett fehlt.
da die Rücknahme über Automaten stattfindet, kann in der Art keine Rücknahme erfolgen, das Label ist nicht mehr lesbar. das wird dir auch kein Geschäft abnehmen. Kann ja sonst ne Dose sein - manche müssen in den gelben Sack
Ich gehe im Kaufland einkaufen, die machend das noch "altmodisch" mit Personal, aber ja, Logo sieht man nicht mehr :/
Und - ist das Einweg-Logo noch zu erkennen?
Dann eher nicht.
Nein...