Doppelt gelieferte Ware nach einem Jahr zurücksenden?
Habe bei einem Online-Versandhändler in 2017 Ware im Wert von ca. 25€ doppelt erhalten. Der Verkäufer wurde damals informiert, ein Rücksendeschein wurde per Mail an mich versendet. Nun habe ich die Angelegenheit wegen privater Probleme vor mir hergeschoben und möchte die Ware (ovp) nun nach über einem Jahr zurücksenden. Muss ich strafrechtlich befürchten, für die späte Rücksendung belangt zu werden? Danke vorab.
4 Antworten
Nein, Du bist nicht verpflichtet, das Zeug zurückzuschicken. Du musst es nur bereitstellen. (Ich gehe davon aus, es wurde einmal bestellt und versehentlich zweimal geschickt.)
Wenn der Verkäufer sich in der langen Zeit nicht gemeldet hat, dann hat er das Ding längst ausgebucht und die Sache ist für ihn erledigt. Würde ich jetzt gar nicht mehr zurückschicken. Es sei denn, Du willst es loswerden.
Behalte die Ware solange, bis man sie abholen kommt. Du bist nicht in der Pflicht, diese zum Absender zurückzusenden.
Nein. Zivilrechtlich aber ja.
Zum Beispiel.
Es kommt halt drauf an, um welche Firma es sich da handelt und wie sie das sehen und um welchen Artikel es sich handelt.
Du hast da jetzt zwei Möglichkeiten: schreib sie nochmal an und bitte um Verzeihung, dass du die Rücksendung versemmelt hast (wenn du das mit der Originalmail noch machen könntest wäre das gut wegen der Zuordnung) und es jetzt endlich zurückschicken wirst.
Oder aber du verhältst dich still und wartest bis sie die Herausgabe des Artikels einfordern.
Ersteres wäre der "richtigerere" Weg.
Du kannst Waren im Normalfall nur innerhalb von zwei Wochen zurücksenden soll.
Was bedeutet das genau? Schadensersatzleistung?