Darf sich jeder "freiberuflicher Journalist" nennen?
Oder gibt es gesetzliche Vorschriften, die dies verbieten? Oder sonstige juristische Fallstricke? Hintergrund der Frage: jemand hat sich über viele Jahre hinweg nebenberuflich und hobbymäßig ein großes Fachwissen in einem bestimmten Bereich angeeignet. Nun will er auf seiner eigenen privaten Homepage ein Blog erstellen, wo er gelegentlich Artikel zu diesem Thema schreibt. Diese Artikel will er dann als Referenzen nutzen, wenn er sich irgendwann mal bei Fachzeitschriften als freier Mitarbeiter bewirbt. Daher die Frage: darf man sich einfach selber als "freiberuflicher Journalist" bezeichnen (auf der eigenen Homepage, im Blog und ggf. bei Bewerbungen) ? für hilfreiche Antworten schon mal danke im Voraus
6 Antworten
So, wie du den Fall schilderst, ist die Benutzung des Berufsbegriffes "Freier Journalist" eigentlich hochgestapelt. Denn in deinem Blog postest du zwar Texte, die du später einmal als "Berwerbungstexte" benutzen möchtest, aber bisher sind sie weder im Auftrag eines Mediums geschrieben, noch wurden sie bezahlt. Zwar ist der Begriff "Journalist" nicht gesetzlich geschützt, trotzdem setzt diese Berufsbezeichnung voraus, dass man überwiegend hauptberuflich als "Journalist" arbeitet und dabei mehr als 50 % seines Einkommens erzielt. Wer nur ab und zu mal nebenberuflich journalistisch tätig ist und hierdurch weniger als 50 % seines Verdienstes erzielt , der ist eben kein Journalist, sondern höchstens "freier Mitarbeiter der Redaktion" oder so ähnlich. Dabei ist es unerheblich, welcher Art deine journalistische Arbeit ist. Das kann Reporter oder Redakteur, Fotograf oder Korrespondent sein. Du musst auch "Journalismus" nicht studiert haben, sondern kannst aus anderen Berufen Quereinsteiger sein und dich dann trotzdem "Journalist" nennen. Aber wenn du dich dann "Journalist" nennst, musst du auch die Beweise bringen, dass du im Auftrag eines Mediums UND gegen Bezahlung journalistisch tätig bist.
Dabei ist es unwichtig, ob du einen "Presseausweis" hast, oder nicht. Es genügt auch ein Beglaubigungsschreiben oder ein Akkreditierungsschreiben eines Verlages oder einer Redaktion, die deine Mitarbeit für dieses Medium bezeugt. Dem "Presseausweis" wird ohnehin zu viel Bedeutung beigemessen; man kann auch ohne Presseausweis als Journalist arbeiten. Um den Ausweis aber von einer anerkannten Institution zu bekommen (z.B. Ver.di oder einem Journalistenverband, musst du Beweise - also Arikel - UND den Beweis, dass du damit Geld verdient hast, vorlegen).
So, wie du das schilderst, bist du zwar Blogger, aber kein freier Journalist. Du kannst dich auch "Autor" oder sogar "freier Publizist" nennen (denn du "publizierst" ja etwas, auch wenn es nur dein eigener Blog ist). Aber dich "freier Journalist" zu nennen, das würde später auch bei Bewerbungen schlecht ankommen. Die Redaktion oder das Medium, bei dem du dich einmal bewerben wirst, erkennt leicht und schnell, dass deine bisherigen Texte "nur" Bewerbungstexte sind, aber keinen wirklichen journalistischen Hintergrund, also keinen "journalistischen Auftrag" haben. An deiner Stelle wäre ich deshalb mit der Benutzung des Begriffs "freier Journalist" etwas zurückhaltender.
Vielen Dank für den sehr ausführlichen und hilfreichen Kommentar!
Treffender hätte man es nicht formulieren können. ;-)
Die Berufsbezeichnung "Journalist" ist leider ebensowenig geschützt wie viele andere. Jeder darf sich so nennen.
oder Archäologe...
nun, es gibt durchaus auch Leute, die Interesse haben, sich ein Standbein auf dem Gebiet zu schaffen, ohne, dass sie wirklich Journalist sind. Was wäre daren so schlimm, wenn man schaut, ob man sich auf dem Gebiet verwirklichen kann? Natürlich sollte man den Berufsbezeichnung "Journalist" weglassen. Sich als freier Publizist oder Autor zu nennen, ist eine gute Möglichkeit
Im Grunde darfst du das, ja. Nur wäre es in Verbindung mit sowas:
http://de.wikipedia.org/wiki/Presseausweis
etwas glaubwürdiger.
Vielen Dank, klingt sehr interessant!
Presseausweis kriegt man aber nur, wenn man nachweisen kann, dass man mit dieser Tätigkeit seinen Lebensunterhalt bestreitet. Für Hobbyjournalisten gibt es das nicht. ;-)
Gut ist, dass die Meinungsfreiheit gesetzlich geschützt wird.
Schlecht ist, dass sich nicht geringe Teile der Presse, Journalismus und Medien
trotz Kodex nicht daran halten.
Bzw. ihre Aufgaben sogar Gesellschaft schädlich ausnutzend kriminalisieren.
Mag sein. Aber leider beantwortet dies nicht die o.g. Frage
zum Beispiel Schauspieler...