Darf mich meine Schwester (28) in der Schule Krankmelden?
Hallo ich bin 16 und bin Krank. Seit letzter Woche Dienstag bin ich krankgeschrieben. Meine Mutter weigert sich allerdings in der Schule anzurufen und möchte mich, so sehe ich das, zwingen in die Schule zugehen. Mir geht es echt dreckig. Magendarm Grippe ist nichts schönes. Ich War Monat beim Arzt also gestern er hat mich die ganze Woche Krankgeschrieben. Ich wollte eigentlich Donnerstag wieder gehen aber meine Mama will mich "zwingen" morgen schon zu gehen ich fühle mich aber nicht fit. Meinen Papa erreichen ich nicht. So kann meine Schwester jetzt nun in der Schule anrufen und mich krankmelden? Die Ärztliche Bescheinigung ist morgen in der Schule. Hab sie zur Sicherheit ner Freundin mitgegeben. Kann meine Schwester nun oder nicht?
6 Antworten
Ja denke schon. Das Anrufen ist ja nur sowas wie "hey macht euch keine Sorgen falls ich nicht komme ich bin nämlich krank" deswegen ist es eigentlich egal wer anruft. Ich ruf zum Beispiel immer selber an und sag dass ich krank bin, immerhin können die Eltern ja auch grad in der Arbeit sein oder so. Und da du dein Attest hast dürfte es sowieso kein Problem sein
Mach das doch selber? Klar kann deine Schwester das. Die Krankmeldung ist ja das entscheidende, die Nachricht an die Schule gehört sich so.
Ach so ok dann werde ich das tun :) danke
Deine Schwester ist zu gar nichts berechtigt, sie ist nicht erziehungsberechtigt. Aber wenn der Art Dich krankgeschrieben hat, reicht das. Dann kannst Du auch selber anrufen.
Natürlich kann das deine Schwester! Ich glaube, deine Schwester sollte das eh wissen, aber ok. :) Sie darf auch unterschreiben für dich, da sie ja älter als 18 ist :)
Natürlich kann man das! Wenn man 18 ist, darf man sogar die eigene Entschuldigung unterschreiben.
Anrufen darf deine Schwester natürlich ;)
Aber eine Entschuldigung unterschreiben oder so darf sie nicht! Auch nicht wenn sie über 18 ist. Sie ist ja nicht deine Erziehungsberechtigte...
Wenn das so ginge könnte man sich ja die Unterschrift auch vom Nachbarn holen!
Die Bescheinigung des Arztes ist entscheidend - auf die darf jeder hinweisen