Darf meine Frau ein Geschäftskonto für mich eröffnen?
Ich brauche zwingend einen Reisepass für die Eröffnung von einem Geschäftskonto weil meine ID Card nicht akzeptiert wird (ist bei Italienischen und Griechischen Ausweisen so). Meine Frau ist Deutsche Staatsbürgerin das heißt bei ihr wäre das kein Problem. Darf meine Frau ein Geschäftskonto unter ihrem Namen für mich eröffnen was ich dann nutzen kann? Sie hat nichts mit meinem Gewerbe zu tun ich würde es alleine Führen, aber ohne Geschäftskonto ist das etwas ungünstig, glaubt ihr das Finanzamt oder die Bank würde sich querstellen? Im Endeffekt würde sie ja ein Geschäftskonto ohne Gewerbe eröffnen...das klingt irgendwie nach Betrug, oder sehe ich das falsch ?
5 Antworten
Nein, das ist nicht erlaubt und ja, falls sie das macht kann sie ordentlich Probleme bekommen.
Bei Kontoeröffnung muss der wirtschaftlich Berechtigte klar ersichtlich sein und das ist eben nicht sie oder ihr Gewerbe, sondern du mit deinem. Bei einem Geschäftskonto wird die Bank zudem Unterlagen (z.B. Gewerbeanmeldung) von ihr vordern, die sie gar nicht bringen kann, weil dort dann ja dein Name und nicht ihrer steht.
Von daher kümmere dich darum einen Reisepass zu bekommen, warte solange und eröffne dann dein Konto selber.
Ob es legal ist, weiß ich nicht. Ich hätte bei der Konstruktion jedenfalls kein gutes Gefühl, da es sich um ein gewerbliches Konto handelt.
Wäre ich deine Frau, würde ich es nicht machen.
Vielleicht beim Steuerberater nachfragen?
Nein, das darf sie nicht. Es gibt den Begriff der Kontenwahrheit und der Kontenklarheit, das bedeutet grob vor dem Hintergrund Abgabenordnung und Geldwäsche, dass Konten nicht auf falsche oder erdichtete Namen lauten dürfen, und man unterschreibt, dass man das Konto nicht für Dritte führt. Diese Idee ist eine Sackgasse.
Reisepass braucht man ausschließlich zum reisen. Für ein Privatkonto braucht man den perso bzw. Aufenthaltstitel.
Konten für Ausländer ohne festen Wohnsitz werden nur in Ausnahmefällen eröffnet.
Für Geschäftskonten braucht man zusätzlich auch noch die Gewerbeanmeldung Handelsregistereintragung. Die kann man aber auch als "nicht gebietsansässiger" bekommen. Was aber nicht bedeutet dass jede Bank jedem ein Konto anbietet. Das ist von Bank zu Bank ganz unterschiedlich.
Konten für Dritte gibt es nicht. Höchstens du bist Inhaber einer Kapitalgesellschaft und die andere Person ist Geschäftsführerin oder Prokurist. Dann macht sie nicht für dich sondern für die GmbH ein Konto auf. Sie wäre dann handlungberechtigt für die Firma (Organvertreter für juristische Person) und du der wirtschaftlich begünstigte den die Bank auch erfassen muss.
ja, das klingt nach Betrug.
Das Konto muss auf deinen Namen eröffnet werden. Für die Geschäftseröffnung brauchst du aber ja auch einen Ausweis.
Das Geschäftskonto muss auf den Namen der Firma mit den dazugehörigen Firmeninhabern laufen. Dafür brauchst du einen Ausweis.
Neben dem Reisepass brauchst du immer eine Meldebescheinigung ... auch fur die Gewerbeanmeldung.
Geschäftseröffnung: was ist des in Bezug auf Gewerbeanmeldung ?Wenn du so unniformiert anfängst, lass es lieber gleich.
Lass dich von der Handelskammer beraten !
Ich bin nicht uninformiert, mein Anliegen hat sich erledigt, es war nur ein kommunikationsproblem ;) ..und "Geschäftseröffnung" habe ich nur geschrieben weil "Lurch123532" es so genannt hat.
"Lass es lieber gleich" zu sagen wenn jemand Fragen stellt ist erwas...seltsam...
Lg
Finde ich absolut nicht seltsam. Habe eine Menge Leute erlebt, die etwas unbedarft da rangegangen sind.... und krachend gescheitert.
Ich selbst habe auch anfangs schwer zu knapsen gehabt. Es lief anfangs sehr gut. Dann nach gut einem Jahr kamen Berufsgenossenschaft,Alterskasse ,Handelskammer , Finanzamt ...und wollten alle rückwirkend noch Beiträge oder Steuern. hätte ich da nicht jemanden gehabt, der mir da ausgeholfen hat, dann wäre es das damals gewesen.
Ja für die Geschäftseröffnung wurde er ja akzeptiert...geht grad drum das ich anscheinend kein Geschäftskonto bekomme.