Darf man zwei einzeln abgesicherte Phasen parallel schalten?

5 Antworten

In Grossbritanien ist das sogar üblich, dass die Zimmer ringförmig versorgt werden, also dass das Ende der Leitung mit dem Anfang verbunden ist (inkl. Nullleiter). Wenn es irgendwo einen Unterbruch gibt, funktioniert trotzdem noch alles:

https://de.wikipedia.org/wiki/Ring-Circuit

Entspricht quasi einer Parallelschaltung.

Ich würde es allerdings nicht machen. Warum möchtest du das machen?

Schlauberger84 
Beitragsersteller
 12.06.2017, 19:22

Aber noch eine Sache: Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass beide Phase jeweils über eine Unterschiedliche 16A Sicherung abgesichert sind. Das ist dann ein anderes Szenario als bei dem Ring-Circuit.

Ist der RingCircuit in Deutland zulässig? Also wenn man ihn mit 16A bei 1,5mm² absicher klar. Aber was ist, wenn man ihn höher absichert? So wie laut Wikipedia bei einem kleinen Kreis mit 25A? Wie kann man das berechnen, bei welcher Kreisgröße welche Absicherung noch zulässig ist?

kernash  12.06.2017, 19:33
@Schlauberger84

Mit zwei Sicherungen könnten dann die an diesem Stromkreis angeschlossenen Geräte im Fehlerfall einen doppelt so hohen Kurzschlussstrom ziehen.

Ich glaube nicht dass das zulässig ist.

Mit 2kW hast du nur 8.7A, ist doch kein Problem?

Servus,

Normkonform, gibt es im Wechselspannungskreis nur eine Zuleitung, auch bei parallel geschalteten Neutralleiter.

Bei doppelter Stromstärke des Aussenleiters fließt im Neutralleiter ebenfalls die doppelte Stromstärke, dass ist nicht zulässig. Auch die Idee den Neutralleiter zu verdoppeln ist nicht zulässig, weil bei einem Drahtbruch wiederum ein zu hoher Strom auf dem Neutralleiter fliessen kann. 

Ein zu hoher Strom in den gedachten Fällen stellt eine Brandgefahr dar.

Möglich ist dieses Szenario nur dann, wenn die Adern des Neutralleiters ebenfalls getrennt überwacht werden und im Fehlerfall die Schadhafte Leitung komplett abgeschaltet wird. Eine Möglichkeit wäre ein Überwachungsrelais in den Neutralleiter zu schalten und mit Hilfe eines 2-poligen Schützes die Leitung abschaltbar zu machen.

2KW + weitere kleinverbraucher...

Ja, ich weiß 16A sind 3,6KW. Das ist nur mehr ne theretische herangehensweise. Ob sowas zulässig wäre... Ernsthaft geplant habe ich sowas nicht... Es geht eher darum im Vorfeld zu wissen, ob man sowas manchen darf, oder nicht...

Abschluss: Also das heißt, sowas darf man nicht machen, oder?

Ach, das ist nur, weil die maximale zulässige Kabellänge bei 1,5mm² 16A ja 15m ist (im Einphasenbetrieb). Ich bin jetzt vielleicht bei geschätzt 7-10m bzw. 5-7m. Und wenn ich da jetzt einen IR Heizstrahler anschließe, der mind. 2KW Leistung hat, nunja, dann bewege ich mich langsam im Grenzbereich.

Allerdings ist das zZ ganz klar nur mehr ein theoretisches Vorgehen bzw. ein Gedankenexperiment.

Wegen 2 Kw , mach nich so viel Wind.
Für was brauchst du da ne Paralellchaltung???????