Darf man (urheberrechtlich) geschützte Dateien in die Cloud laden?
Hallo liebe Community,
ich bin schon seit geraumer am überlegen, ob ich mich nicht daran mache, mal einen dieser Cloud-Dienste auszuprobieren. Das Prinzip des "Ich-habe-meine-Daten-überall" ist ja schon ganz verlockend, zumal ja (gerade in Zeiten des BKA-Viruses, aber auch sonst immer) immer mal wieder die Gefahr besteht, dass das System überraschend die Biege macht.
Ich würde also dann meine ganzen Daten (ca. 97 GB) also per Copy&Paste in die Cloud verschieben wollen... Allerdings habe ich da auch einiges Musik bei, wobei ich jedoch alle dazugehörigen Original-CD's zuhause im Schrank stehen habe (habe die CD's vor langer Zeit mal auf meinen PC kopiert, weil ich die Lieder auf meinem IPod haben wollte).
Wie ist das denn mit sowas? Musik ist ja (natürlich) urheberrechtlich geschützt. Darf man dass denn ohne Weiteres in die Cloud hochladen?
Das auszusortieren wäre echt sehr viel Kleinarbeit, weil die Dateien in ganz unterschiedlichen Ordnern stecken. Dann würde ich doch lieber auf dem "Non-Cloud"-Weg bleiben und mir eine externe Festplatte zulegen.
Es wäre sehr nett, wenn ihr mir da helfen könntet.
Vielen Dank im Voraus!
LG
5 Antworten
So lange du den Inhalt deiner Cloud (oder deiner Festplatte oder deines i-pods oder deines Papierkorbs) nicht öffentlich wiedergibst, handelt es sich bei jeder weiteren Kopie eines geschützten Werkes (Musik, Film, Text, Grafik, Foto usw.) um eine Privatkopie.
Diese Privatkopie zu erstellen ist dann erlaubt, wenn die Bedingungen des UrhG eingehalten werden, hier § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch.
Erlaubt ist das Herstellen einer solchen Kopie also dann, wenn du es selber machst (oder wer für dich es unentgeltlich tut),
und wenn dazu keine Raubkopie verwendet wurde, also keine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte" Vorlage verwendet wird für deine private Kopie.
Es darf auch keine "rechtswidrig ... öffentlich zugänglich gemachte" Vorlage verwendet werden für eine Privatkopie - also nix aus illegalen Tauschbörsen-Transaktionen!
Da dies alles bei dir nicht der Fall ist - weil die Vorlagen legal erworben worden sind (oder erlaubte Privat-Kopien von Freunden sind) -, ist alles in bester Butter in der Cloud, selbst wenn mal der Staatsanwalt davon Kenntnis erhält ;-).
Gruß aus Berlin, Gerd
Sagen wir mal jaein... es hängt von den AGB ab des Anbieters ab und den anzuwendenden Datenschutzbestimmungen.
Dieser Artikel hilft die weiter für genaueres - es gibt weder ein klares Nein und kein klares Ja... die AGB und Rechteübertragung an den Dienst eben und Datenschutzbestimmungen
Die "Cloud" ist ein virtueller Onlinespeicher, also ein Bereich, der nur für dich zugänglich ist. Daher ist es egal, ob die Daten legal oder illegal sind, es wird auch nicht überprüft.
Die Datenhändler stellen dir ein gewisses Volumen zur Verfügung, welches du nutzen kannst, wie deine externe Festplatte zu Hause auch.
Ja, darfst du
die antwort ist doch sogar nach deiner eigenen antwort komplett richtig ?
Hast du denn da auch eine Begründung zu?
Es ist nur ein ausgelagerter privater Speicher; Du machst es ja nicht öffentlich zugänglich wie auf yt z.B.
http://cloud.irights.info/uberblick-urheberrecht-und-cloud-computing
hier noch Kleingedrucktes
Das Urheberrecht wird dann zum Problem, wenn du Dritten Zugriffe auf deine Cloud erlaubst;
Ja kannst du.
Leider komplett falsch...