Darf man unter 18 Jahren Bier ausschenken?
Hallöö
In meinem Dorf wird wie jedes Jahr das Johannesfest gefeiert. Dieses Fest wird nun schon länger von meiner Jugendgruppe ausgerichtet.
Letztes Jahr kam eine Diskussion auf, die sogar bis heute noch nicht abgeklungen ist.
Dürfen Jugendliche unter 18 Jahren (also wir sind 17) Bier ausschenken, wenn zwar eine über 18jährige die Verantwortung übernimmt, jedoch nicht die ganze Zeit in der Nähe des Verkaufsstandes steht?
Natürlich würde nur Bier (Hefeweizen und Radler) ausgeschenkt werden und das auch nur an über 18jährige.
Danke schon mal für jegliche Hilfe
Nata
10 Antworten
Na klar darf man, aber nicht so viel naschen. ;-)
Spielt doch keine Rolle was da verkauft wird wenn es nicht an Jugendliche geht. Zumal Bier ja auch schon mit 16 geht.
Jugendliche können ja auch im Supermarkt Schnaps verkaufen.
Wichtig ist, daß die Bestimmungen zum Arbeitsschutz für Jugendliche eingehalten werden, zur Arbeitszeit, zur Nachtarbeit u. ä.
Ob man es darf weiß ich nicht, allerdings juckt es eigentlich keinen, schon gar nicht auf dörflichen Festen. Womöglich braucht ihr offiziell sogar eine Ausschanklizens.
§113 Eingehung eines Dienstverhältnisses: (1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen, in Dienst oder in Arbeit zu treten, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche die Eingehung oder Aufhebung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses der gestatteten Art oder die Erfüllung der sich aus einem solchen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen betreffen. Ausgenommen sind Verträge, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Familiengerichts bedarf.
(2) Die Ermächtigung kann von dem Vertreter zurückgenommen oder eingeschränkt werden.
(3) Ist der gesetzliche Vertreter ein Vormund, so kann die Ermächtigung, wenn sie von ihm verweigert wird, auf Antrag des Minderjährigen durch das Familiengericht ersetzt werden. Das Familiengericht hat die Ermächtigung zu ersetzen, wenn sie im Interesse des Mündels liegt.
(4) Die für einen einzelnen Fall erteilte Ermächtigung gilt im Zweifel als allgemeine Ermächtigung zur Eingehung von Verhältnissen derselben Art.
Das heißt,wenn deine Eltern sagen,dass du diese Tätigkeit ausführen darfst,kannst du auch mit 14 im Rahmen dieser Tätigkeit Bier ausschenken. Dass ihr das schon trinken dürft ist ein ganz anderer Schuh.
Danke schön :D
Ja, denn 1.ist es ab 16 erlaubt und II fällt auschenken solange Du es nicht selbst drinkst unter das Jugenarbeischutzgesetz und nicht unter den Jugenschutz, so darft Du ab 15 in Gastätten od. auf Festen arbeiten und auschenken.
Für das Ausschenken gibt es keine gesetzlichen Grenze.
Und wenn ihr 17 seid, dürft ihr auch schon Bier trinken, denn das ist gesetzlich ab 16 erlaubt. Wenn man aber für den Ausschank verantwortlich ist, sollte man im eigenen Interesse maßvoll sein.