Darf man sonntags umziehen?
Gibt es ein Gesetz, das es verbietet?
12 Antworten
Umziehen darfst du auch Sonntags
Was dir da im Wege stehen könnte ist das Sonntagsfahrverbot für LKWs
Mittlerweile gefunden:
§ 3 Arbeitsverbote
An Sonn- und Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören, sofern sie nicht besonders erlaubt sind. Bei erlaubten Arbeiten sind unnötige Störungen und Geräusche zu vermeiden.
Nein, so ein Gesetz gibt es nicht. In Bezug auf den Lärm kommt es auf die Hausordnungen und evtl. die örtliche Polizeiverordnung an.
Hausordnung finde ich im Mietvertrag. Örtliche Polizeiordnung steht wo?
Nirgends, die gibt es nicht...
Es sollte mich wundern, wenn es die irgendwo nicht gibt. Man bekommt sie bei der Stadtverwaltung, oft auch über die Netzseiten der Stadt. Sie kann verschiedene Namen haben; meist "Polizeiverordnung","Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung" o.ä.
Sowas in der Art gibt es auch, diese Regeln aber nur die Kompetenzen der Polizei, keine Rechte und Pflichten der Bürger. Mit der Erlaubnis oder dem Verbot eines Umzugs hat dies nichts zu tun, ebensowenig mit der Regelung von Ruhezeiten...
Hat das nicht auch was mit den Aufgabenbereichen des Ordnungsamtes zu tun? Die kommen ja meistens auch mit oder ohne Polizei, wenn es irgendwo zu laut ist. Zum Beispiel im Außenbreich von Kneipen usw.
Ja klar, das ändert aber nichts daran, dass darin nur Zuständigkeiten und Verhaltensweisen geregelt sind, und nicht die Lautstärke, die Ruhezeiten oder ob man sonntags umziehen darf, wie wir ja bereits an anderer Stelle erörtert haben...
Ggf. mögen da noch lokale Einschränkungen der Ruhezeiten z.B. in Kurorten oder Urlaubsgebieten stehen...
"diese Regeln aber nur die Kompetenzen der Polizei, keine Rechte und Pflichten der Bürger"
Da verwechselst Du wohl das Polizeigesetz mit den Polizeiverordnungen. In der Freiburger Polizeiverordnung z.B. sind u.a. die Ruhezeiten und Einschränkungen für "nichtgewerbliche Arbeiten" geregelt.
das Lärmschutzgesetz. Wenn Sie es schaffen, geräuschlos umzuziehen dann können sie das sogar nachts machen. Das wird aber nicht gehen den Autotüren klappen, die Umzugshelfer reden miteinander, sie stoßen Irgendwo an usw.. Sie dürfen nach 22:00 Uhr keinerlei Lärm verursachen, keinerlei! Und Sonntag gilt das ganztags. Genau wie am Feiertag. In manchen Gemeinden auch zur Mittagszeit von 13 bis 15:00 Uhr.
Solange Du nicht in Niedersachsen wohnst oder dorthin ziehen willst, dürfte das keine Probleme geben.
In Niedersachsen wäre das verboten.
Echt? Per Gesetz? Aufgrund welchem? (PS. Will nicht nach NS, aber es interessiert mich)
In den 30er Jahren hat Niedersachsen mal einen Vertrag mit dem Vatikan geschlossen und seitdem darf man Sonn- und Feiertags nicht "arbeiten" und das hat nichts mit Lärm zu tun.
Selbst das Unkrautzupfen im eigenen Garten ist Sonntags offiziell verboten und allein "die Versorgung der Familie" ist erlaubt.
Landwirtschaft, Krankenhäuser und Verkehrsbetriebe sind natürlich ausgenommen.
Du hast Unrecht.
Das ist eben nur ein Vertrag, kein Gesetz.
Mir zu Verbieten Unkraut zu zupfen kann von solch einem Vertrag nicht berührt werden.
Denn: Unkraut zupfen gehört zu meinem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs 1 Grundgesetz: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." Solch ein Vertrag ist eben kein Gesetz und kann damit mein Grundrecht nicht einschränken.
Ich kann also in Niedersachsen auch Sonntag Unkraut zupfen und Umziehen.
Und auch in Niedersachsen ist es nicht verboten, da das niedersächsische Sonn- und Feiertagsgesetz dies nicht verbietet. Irgendein Vertrag ist völlig irrelevant für den Bürger, wenn das Land diesen nicht auch gesetzlich fixiert...
Sicher ist der Vertrag allein nicht ausreichend, aber es gibt auf dieser Basis ein Gesetz, wie ich aus eigener leidvoller Erfahrung weiss, weil ein lieber Nachbar mich angezeigt und ich dann einen bösen Brief vom Samtgemeindedirektor bekommen hatte mit der Androhung von Konsequenzen im Wiederholungsfall.
Die spinnen, die Niedersachsen! :D
Googel mal "Feiertagsgesetze " - es gilt Landesrecht.. Bei uns in Bayern sind jegliche "öffentlich bemerkbare Arbeiten" verboten, also unabhängig vom Lärm und auch für Privatleute. Ein Nachbar hat mir mal die Polizei geschickt, weil ich Sonntags Dachrinnen geputzt habe ...
Stimmt! Gutes Argument! Aber das gilt nur für die Riesenbrummies. Sowas brauchen wir nicht.