Darf man Sonntags in einer Mietshaus die Waschmaschine laufen lassen?
hatte gestern einen kleinen Disput mit dem Nachbarn!
10 Antworten
Ja, darf man. Waschmaschinen gehören zur normalen Nutzung dazu.
Jeder Tag ist Waschtag
Die Waschmaschine darf an allen Tagen ihre Runden drehen - auch am Sonntag.
Nachbarn müssen tagsüber mit dem Geräuch von Waschmachine und Geschirrspüler leben - auch am Sonntag:
Jedes Geräusch aus der Nachbarwohnung, ob es sich nun um Musik oder um kleine Reparaturen handelt, wird als eine unzumutbare Störung empfunden. In einem Mehrparteienhaus im Rheinland hing der Hausfrieden seit längerer Zeit schief, weil eine Bewohnerin den Sonntag zu ihrem Waschtag erklärt hatte. Mit schöner Regelmäßigkeit drang das leise Brummen der Waschmaschine in die Nachbarwohnungen.
Schließlich sollten die Richter der Frau ihre sonntägliche Beschäftigung untersagen. Aber damit kamen die Kläger nicht durch. Ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln entschied, dass „maschinelles Wäschewaschen“ am Sonntag erlaubt sei – zumindest dann, wenn die Geräusche sich im üblichen Rahmen halten. Moderne Waschmaschinen stellten in der Regel keine Ruhestörung mehr dar.
Aktenzeichen: Oberlandesgericht Köln 16 Wx 165/00.
Sag ich doch, jetzt haben´s wir auch höchstrichterlich! DH ;-)
Sofern Deine Waschmaschine nicht mehr Radau als Zimmerlautstärke macht!. Im Nachbarschaftsrecht heisst im Allgemeinen nicht mehr als den Umständen nach belästigen, ohne Tages- und Zeitangabe. Also, wenn Sonntags 03:00 die WM beim Schleudern durch den Flur läuft, ist es definitiv nicht gestattet. Bei "Zimmerlautstärke" kann es keiner verbieten, oder machst Du nach 22:00 aucj den Fernseher aus?!? ;-)
Sonntags darfst du nur dann die Waschmaschine laufen lassen, wenn sich andere Mieter dadurch nicht belästigt fühlen. Sprich: Hast du eine leise Waschmaschine, kannst du waschen wann du magst. Ist deine Waschmaschine laut, z.B. beim Schleudervorgang, dann musst du sonntags darauf verzichten.
kommt drauf an was in deinem Mietvertrag steht. Aber um des lieben Friedens Willen, würde ich sie auslassen, es sei denn es geht gar nicht anders. :)
Im Allgemeinen gilt natürlich die Regelung der Sonntagsruhe. Aber es gibt Ausnahmen, die man allerdings mit den Mietern Kommunizieren sollte. Wie z.B. Vorbereitung der Wäsche für den Urlaub.