Darf man mit Kryptowährungen/Aktien Gewinne erzielen, wenn der Ehepartner Privatinsolvent ist?
Hat die Privatinsolvenz des Ehepartners eine Auswirkung auf finanzielle Gewinme durch Kryptowährungen, Aktien o.ä?
4 Antworten
Der Ehepartner kann Geld verdienen und Gewinne machen ohne dass diese von der Insolvenz des anderen Ehepartners bedroht sind. Das wäre sonst eine Sippenhaft und die gibt es in D nicht.
Eine Konsequenz kann aber sein, dass der Ehepartner für den Insolvenzschuldner nicht als unterhaltsberechtigte Person anzusehen ist.
Aber ansonsten ist er natürlich frei in seinem Handeln.
Auf die Gewinne hat es keinen Einfluss, aber u.U. auf die Rückzahlungsmodalitäten.
Nur wenn schon im Ehevertrag eine Gütertrennung vereinbahrt wurde, Sonst bedeutet eine Ehe auch eine Gütergemeinschaft, und gewinne eines Partners müssen dann auch zum Abtragen der Schulden des anderen Partners herangezogen werden.
Die Gütergemeinschaft kommt nur im Falle der Scheidung zu tragen. Das Vermögen des Ehepartners haftet nicht mit.
Sippenhaft gibt es nicht.
Richtet sich der Link nicht an Gewinne durch den Insolvenzschuldner? Hier geht um es den Ehepartner