Darf man mit einem Mietauto auf die Rennstrecke?

7 Antworten

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Da wird "vertragsgemäße Nutzung" an den AGB stehen. Rennen fahren gehört nicht dazu.

MrDirekt  11.09.2010, 18:23

Genau das ist richtig wim50, daher einen DH von mir. Als Beispiel sei hier mal die AGB der Autovermietung Sixt erwähnt, die man z. Bsp. unter http://www.sixt.de/fileadmin/sys/agb/sixtDEde.pdf einsehen kann. Unter C5 ist dies genau festgehalten. Ähnliche Beschreibungen sind nur in den AGB's anderer Vermietungen als Vertragsgegenstand zu finden.

IdS

MrDirekt

Da es Vermieter extra für Autos an Rennstrecken gibt-ja.

Kannst alles damit machen , solange du dich an den Mietvetrag hältst und die Kaution opfern willst.

Nein das darfst Du nicht. Das Mietauto ist nicht für Rennen gedacht.

Kommt erst einmal darauf an, was Du genau meinst. Touristenfahrten auf Rennstrecken, wie beispielsweise der Nürburgring Nordschleife, sind rechtlich gesehen nichts anderes als Fahrten auf öffentlichen Mautstraßen. Hier geht es zwar um eine Straße, die auch als Rennstrecke genutzt wird, aber eben nicht um Rennbetrieb.

Aber auch dabei sollte man sich beim Vermieter im Vorfeld natürlich informieren, ob eben solche Fahrten nicht explizit ausgenommen sind. Es gibt jedoch spezielle Vermieter, die eben für solche Touristenfahrten Fahrzeuge zum Verleih anbieten. Diese Fahrzeuge sind dem erhöhten Verschleiß entsprechend gewartet und bieten oft auch weitere Sicherheitstechnik, wie Überrollkäfige oder Vierpunktgurte. Ganz günstig ist der Spaß aber natürlich nicht. Weitere Infos zu Touristenfahrten auf der Nordschleife gibt es zum beispiel hier: http://www.nordschleife-erfahren.de/selbst-fahren/

Im echten Rennbetrieb wird man mit einem normalen Mietfahrzeug hingegen nicht weit kommen. Da gibt es Reglements, die unter anderem entsprechende Sicherheitseinrichtungen fordern, welche von einem normalen Serienfahrzeug natürlich nicht erfüllt werden. Daher wird man ein normales Straßenfahrzeug in der Regel nicht für den Rennbetrieb zugelassen bekommen. Daß der Vermieter da mit Sicherheit auch noch etwas dagegen hat ist natürlich ein weiteres Ausschlußkriterium.