Darf man mit 16 Sake Trinken?
Joa wie schon im Titel oben gefragt
4 Antworten
Auch wenn Sake Reiswein genannt wird, ist es hier in Ö./ DE ab 18, in Japan ab 20 erhältlich. Alkoholgehalt von Sake liegt zwischen 10 & 20 % .
Hallo AyameArtz,
an sich ist und heißt (O-)Sake auf Japanisch nur Alkohol wird hier aber als Synonym für Reiswein benutzt. Da es sich also streng genommen um Wein handelt und nicht um Branntwein, denke ich auch, dass es gesetzlich erlaubt ist mit 16 Jahren diesen zu kaufen.
Für Verbesserungen bi ich aber immer offen. :)
Viele Grüße
Sakura
Danke, war wohl ein Tippfehler. :)
Naja. Sake wird auch Reiswein genannt, aber es ist kein richtiger Wein. Ich glaube Sake hat so um die 40% Alkohlanteil. Kannst du also erst ab 18 kaufen
FALSCH !
Glauben heißt nicht wissen.
Und nur wenn ich etwas weiß, gebe ich rat !
Wie der Name schon sagt, handelt es sich hier um Wein.
Der hat zwieschen 10 und 16 % !!!
Also erlaubt. Kannst ja mit 16 auch Bier und Weißwein kaufen...
Danke für die Antwort :) jetzt hätte ich noch eine Frage an dich darf man es somit auch ab 16 Kaufen ?
das ist falsch. Auch wenn Sake Reiswein genannt wird, ist es hier in Ö./ DE ab 18,in Japan ab 20 erhältlich. Alkoholgehalt von Sake liegt zwischen 10 & 20 % .
Sake ist ab 18, auch wenn es Reiswein genannt wird.
Nein.
s.h.: JuSchG § 9Ja
nicht so aggressiv junger Mann.
Wenn du dich vergewissern willst, so gehe oder frage bei einen Sake Shop nach.
Der /Die VerkäuferIn wird einem16 jährigen keinen Sake verkaufen.
Gehe selbst hin, frage nach, telefoniere wenn es sein muss. Ich habe ein paar Sake Sorten durchprobiert, naja. es war zum Teil disgusting:) aber Junmai würde ich einem Anfänger empfehlen.
Hier ein link--> sie verkaufen sake, importiert aus Japan, hat also einen dementsprechenden Preis, but it is worth.:)
Also nein Gesetzlich dürftest du es Nicht aber wenn du das Zuhause machst würde es keinen stören
Warum ist es Gesetzlich verboten ???
Trinken kannst du es, aber dir wird man es nicht verkaufen ^^
Warum ???
weil Alkohol erst ab 18 ...
Falsch !
s.h.: JuSchG § 9Ich bin lieber vorsichtig mit den Antworten, bevor ich irgendwas als erlaubt hinstelle und am Ende ist es falsch ... aber ich les mir das gesetz mal durch ...
Ich hatte vor ein paar tagen mein Mutter gefragt gehabt die meinte das selbe aber trz. danke :)
So neben bei du hast bei deinem Letzten Satz einen Fehler bzw ein Buchstaben vergessen bei "bi" (bin)