Darf man in DEUTSCHLAND als Killer Clown sich verkleiden?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

jain. 

In Deutschland ist es im § 17a Abs. 2 Versammlungsgesetz geregelt und die Zuwiderhandlung wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § 29 Abs. 2 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
unter Strafe gestellt. Das Vermummungsverbot wurde in Deutschland am
28. Juni 1985 mit den Stimmen der konservativ-liberalen Koalition unter Helmut Kohl im Bundestag beschlossen.


d.h. bei öffentlichen veranstaltungen etc gilt das Vermummungsverbot.

ansonsten darfst du dich verkleiden wie du willst. allerdings ist das aktuell nicht zu empfehlen da du mit gewalttätern verwechselt werden könntest

Falu25 
Beitragsersteller
 26.10.2016, 13:20

Ja ich will ja nur so raus gehen :D und paar leute hinterher laufen :D das ist doch dann erlaubt oder

diekuh110  26.10.2016, 13:21
@Falu25

nein das ist nicht erlaubt. du darst andere menschen nicht verängstigen, erschrecken etc

Falu25 
Beitragsersteller
 26.10.2016, 13:22
@diekuh110

Okay ;( aber wenn ich einfach so durch die straßen laufe und nichts mache

diekuh110  26.10.2016, 13:23
@Falu25

theoretisch darfst du das. aber wie gesagt, aktuell wirst du verwechselt und bekommst eine auf die hupen

Falu25 
Beitragsersteller
 26.10.2016, 13:25
@diekuh110

^^ ich mach trotzdem xD

Solange du nicht Handgreiflich wirst warum nicht? Wenn dir allerdings jemand mit einem Baseballschlläger ins Gesicht haut, trägt er keine Schuld solltest du jemanden erschrecken

diekuh110  26.10.2016, 13:20

lol genau soweit kommts nicht.  man darf sich wehren in angepasster/angemessener form. wenn dich jemand erschreckt, darfst du ihn nicht mit dem baseballschläger zusammenprügeln. das ist nicht verhältnissmässig.

Gomze  26.10.2016, 13:23
@diekuh110

Das ist falsch.
RTL sagt....nein Spaß

Sollte dich jemand erschrecken, in einer form eines KillerClowns z.B. darfst du dich verteidigen! Sowas fällt unter Selbstverteidigung 

Falu25 
Beitragsersteller
 26.10.2016, 13:24
@Gomze

Ja wow ich erschrecken den ja nur und wenn der mich schlägt darf ich den doch auch die Faust in die Schnautze schlagen oder ?

diekuh110  26.10.2016, 13:25
@Gomze

verteidigen heisst aber gefahr abwehren, nicht mit nem baseballschläger das gesicht zertrümmern :p

Gomze  26.10.2016, 13:26
@Falu25

Da machst du dich wiederrum Strafbar

Falu25 
Beitragsersteller
 26.10.2016, 13:27
@Gomze

Aber wenn der mich schlägt und ich nicht

Falu25 
Beitragsersteller
 26.10.2016, 13:28
Gomze  26.10.2016, 13:28
@Falu25

diekuh nagut :D

Falu...er darf dich schlagen wenn du ihn zu tode errschreckst..

Gomze  26.10.2016, 13:29
@diekuh110

Um ehrlich zu sein...wenn ich einen Clown Nachts begegnen sollte, würde ich sofort auf ihn drauf, auch wenn ich mich dadurch Strafbar mache

Falu25 
Beitragsersteller
 26.10.2016, 13:29
@Gomze

ALLES KLAR

Ja, das Verkleiden ist nicht strafbar.

Aber  man darf keine irgendwie gearteten Waffen tragen, keine Menschen angreifen oder sie so erschrecken, dass sie stürzen  oder in Gefahr geraten.

Mache ich jeden Abend bevor ich in den Park gehe.

Sollte wohl jeden klar sein, das das keine gute Idee ist.

Wenn du niemanden belästigst, dann schon. Aber die Wahrscheinlichkeit welche aufs Maul zu bekommen, ist dieser Tage ziemlich hoch.