Darf man im Fitnessstudio Filmen?
Können sich ja Mitglieder beschweren ?
6 Antworten
das hängt in erster Linie von der Hausordnung deines Gym's ab!
Da diese hier niemand kennt kann man da auch keine treffenden Antworten geben!
Der Unsinn den andere hier verbreiten, von wegen "man braucht die Zustimmung von Leuten im Hintergrund" ist Blödsinn. Gemäß §23 KunstUrhG ist im Normalfall hier eine Zustimmung nicht nötig. Diese wäre nur dann nötig, wenn du die anderen Leute gezielt filmst und auch nur im Falle einer Veröffentlichung
Frag doch den Besitzer und versichere ihm, dass du keine Fremden filmst.
Darfst du.
Verbreiten dann aber nur, wenn alle gefilmten Personen einverstanden sind.
Und zwar schriftlich einverstanden.
Ohne Einverständnis nur dann, wenn die Personen in einer Masse "untergehen".
eine "Masse" ist hier nicht erforderlich. Auch bei einer Einzelperson im Hintergrund braucht man kein gesondertes Einverständnis!
NEin, darfst du nicht
wie kommst du drauf??
Wenn du von jedem einzelnen, der auf dem Film zu sehen ist, eine schriftliche Einverständniserklärung einholst, ist das kein Problem.
Bzw. bei Minderjährigen natürlich von beiden Erziehungsberechtigten.
quatsch. wieso das denn?
Weil man es ansonsten nicht veröffentlichen dürfte. Und unser Fragesteller fragt ja wegen YouTube-Filmen.
Wenn er das natürlich nur zuhause in stillen Kämmerlein angucken will, braucht er keine Zustimmung. Er kann sich dann aber später nicht anders entscheiden.
Weil man es ansonsten nicht veröffentlichen dürfte.
klar darf man das! Daher ja auch die Frage wie du auf den Quatsch kommst!!
Die Erlaubnis gibt ihm §23 KunstUrhG
Sorry - Nein. Weder sind die gefilmten Personen "Beiwerk", wenn sie zu erkennen sind, noch ist die Veröffentlichung auf YouTube Kunst.
doch, die sind Beiwerk
nein, sie sind kein Beiwerk. es fällt nicht under dieses gesetz
Quatsch. Das kannst du so pauschal nicht sagen!