Darf man einer schwangeren kündigen?
Wir haben in letzter zeit häufiger Probleme mit unseren Vermietern gehabt. Die beschweren sich immer wieder wir würden ja nichts machen, was nicht stimmt unseren Pflichten kommen wir nach nur ich bin nicht so ein Putzteufel und putz jeden Tag den Flur wenn da mal ein Fleck ist und falls ich das doch mal machen wollte war sie schneller. Nun lange rede kurzer Sinn denke ich die wollen uns aus irgendeinen Grund kündigen. Und ich habe keine lust auf langen streit und will eh bald raus, nur jetzt würde ich gern wissen ob sie dies dürfen da ich schwanger bin. Darf man eine schwangere einfach so kündigen. Denn das würde ich gern wissen. Weil ich müsste dann nämlich hochschwanger umziehen. Danke für eure hilfe.
11 Antworten
Ich denke mal in deiner Schwangerschaft ist die Motivation des Vermieters begründet, dich kündigen zu wollen. Ein Kind könnte ja schließlich Lärm machen... Wie das rechtlich aussieht, weiß ich nicht. Aber ohne triftigen Grund kann ein Vermieter keinen Mieter einfach kündigen.
Wenn sich Nachwuchs ankündigt und eine größere Wohnung her muss, ist das ein Argument für die vorzeitige Entlassung aus dem Vetrag. Ist die Kündigung berechtigt, muss der Mieter einen Nachmieter vorschlagen.
Dem Vermieter muss dann eine gewisse Frist eingeräumt werden, in der er prüfen kann, ob der vorgeschlagene Nachmieter zumutbar ist. Er darf ihn nur aus sachlichen Gründen ablehnen.
Einen besonderen Kündigungsschutz bei besonderen Zu- oder Umständen des Mieters/der Mieterin gibt es im Mietrecht nicht.
Wenn der Vermieter einen wirksamen Grund hat kann er natürlich kündigen.
Der Mieter kann bestenfalls der Kündigung Widersprechen wenn dies für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushaltes eine besondere Härte bedeuten würde. Siehe BGB § 574.
Aber wenn Du eh bald raus willst, warum kündigst Du nicht selbst? Dann sparst Du Dir den Umzugsstreß mit dickem Bauch.
Wohnst Du mit den Vermietern im selben Haus?
Wenn ja, wie viele Wohnungen hat das Haus?
Ich hab mal den wichtigste Passage raus kopiert.
Das nennt man die Sozailklausel:
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- Unter welchen Voraussetzungen greift die Sozialklausel ein?
a) Die Kündigung muss für den Mieter, auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters eine unzumutbare Härte darstellen; letztlich ist die Abwägung immer eine Frage des Einzelfalles.
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Beispiele: fehlender Ersatzwohnraum, Schwangerschaft, schwere Krankheit, Geringes Einkommen, lange Wohndauer bei älteren Menschen, Gebrechlichkeit, bevorstehendes Examen, Schwierigkeiten bei Schul- und Kindergartenwechsel.
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Liegen mehrere dieser Gründe vor, so spricht dies um so mehr für das Vorliegen eines Härtegrundes.
b) Über den Mieter und seine Familie hinaus sind nunmehr auch andere Angehörige seines Haushalts geschützt, wenn sie mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Hausstand führen (z.B. Lebenspartner, Pflegekinder). http://www.internetratgeber-recht.de
Sie dürften dir bzw. euch nicht kündigen
Natürlich kann sie einer Schwangeren kündigen, es geht ja hier nicht um einen Job. Sie WILL es wahrscheinlich sogar, denn das gibt ja einen Höllenlärm in den nächsten Jahren bei euch. Mein Tipp: Wenn ihr als Mieter selber Hausmeisterarbeiten machen müsst (Putzen, Schnee schippen), würde ich mich wirklich nach einem Haus mit Hausmeisterdienst umsehen, und zwar jetzt sofort. Mit Baby oder Kleinkind kriegt ihr ganz schwer was.