Darf man eine alte Jagdschrotflinte als Erbstück nach Deutschland mitnehmen und was braucht man dafür?
Es handelt sich um eine doppelläufige Schrotflinte. Die mein Uropa meinem Opa nach seinem Tod hinterlassen hat.
Kann sie schießen?
Ja
3 Antworten
Theoretisch möglich aber mit Kosten verbunden.
Gebühren für die WBK, 2x Blockiersystem und Waffenschrank dürften sich auf ca 600€ summieren.
Dann hat dein Opa eine unbrauchbare Flinte in einem Schrank stehen.
Grundsätzlich musst du die Waffe/Erbe melden (§ 37 WaffG)
Und wenn du die Waffe behalten willst musst du eine Waffenbesitzkarte beantragen
Man benötigt eine Waffenbesitzkarte. Außerdem benötigt man eine Einfuhrerlaubnis. Die Waffenbesitzkarte bekommt man beim entsprechenden Landesamt, die Einfuhrerlaubnis beim Zoll.
Der 1. Schritt dürfte hierbei vermutlich sein, sich die entsprechenden Unterlagen zu besorgen, die die Erbschaft und den rechtmäßigen Besitz der Waffe durch den Erblasser nachweisen. Genaueres erfahren sie bei den entsprechenden Ämtern.