Darf man bekannte Firmenlogos verwenden?
Ich würde gerne ein Spiel entwickeln, bei dem man Logos erraten muss. Eigentlich ist es nur für mich selber, aber dürfte ich das theoretisch auch veröffentlichen?
6 Antworten
Ohne die Einwilligung des Rechtsinhabers (das nicht per se der Urheber ist) darfst du überhaupt nicht mit dem Logo anfangen. Was du privat damit machst, interessiert keinen. Sobald du es öffentlich verbreitet wird, wieder anders aussieht.
Von daher mein gut gemeinter Tipp, lass es sein oder lediglich für den privaten Gebrauch erstellen. Wobei ein Quiz, dessen Aufgaben man selber festlegt wenig Sinn macht.
LG medmonk
Die meisten Logos sind nicht geschützt als Werke der bildenden Künste nach UrhG § 2 (weil sie künstlerisch zu banal sind), aber nach Markengesetz § 4 als Markenzeichen oder nach § 5 als Unternehmenskennzeichen.
Markengesetz § 14 schreibt über Markenzeichen :
"(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr (...)
3. ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt."
Wenn du jetzt dein Spiel in Verkehr bringst (also der Öffentlichkeit anbietest - zu Hause darfst du alles tun, außer Tiere quälen usw. ;-), dann nimmst du ja bekannte Marken, um selbst davon zu profitieren.
Also nutzt du die "Wertschätzung der bekannten Marke" aus. Ob du das unlauter tust oder nicht - darüber entscheidet im Streitfall ein angerufenes Gericht.
Falls ja, dann hat der Inhaber der Marke gegen dich einen Anspruch auf Unterlassung und gegebenenfalls auf Schadensersatz.
Näheres dazu unter "Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen?": http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#marken. Da steht auch, dass die Verwendung einer fremden Marke auf einer Spielzeugbahn eimal erlaubt wurde von einem Gericht.
Bei der geschäftlichen Verwendung fremder Unternehmenskennzeichen sieht es ähnlich aus, siehe Markengesetz § 15.
Gruß aus Berlin, Gerd
Programmiere das Spiel und sende den Firmen einen Draft/Prototypen zu.
Die Logos sind ja technisch hoffentlich beliebig und ohne Aufwand austauschbar. Wenn eine Firma dabei sein möchte, dann gut, falls nicht, dann rausnehmen.
Wenn Sie es nur für sich selbst verwenden, kann ich mir nicht vorstellen, dass das irgendwie raus kommt.
Wenn Sie es aber veröffentlichen wollten, kommen Sie rasch in den strafbaren Bereich, da auch für Logos bestimmte "Schutzmechanismen" (z.BUrheberrecht) existieren.
Da man es ja erraten muss, ist das gesamt Logo nicht abgebildet. Vielleicht gibts da ja Schlupflöcher aber damit kenne ichnmich nicht aus. Viel Glück noch